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Staat Informationen : Saint-Barthelemy (Insel)

Informationen:


Saint-BarthĂ©lemy ([sɛ̃baʁteleˈmi], deutsch Sankt BartholomĂ€us, auch St. Barths, St. Barts, St. Barth oder Saint-Barth genannt) ist eine Insel der Kleinen Antillen. Es ist seit Juli 2007 ein eigenstĂ€ndiges französisches Überseegebiet mit dem Status einer CollectivitĂ© d’outre-mer. Seit dem 1. Januar 2012 zĂ€hlt es zu den mit der EuropĂ€ischen Union assoziierten Überseeischen LĂ€ndern und Hoheitsgebieten.

Geographie

Im Nordwesten liegt die teilweise französische, teilweise niederlĂ€ndische Insel St. Martin (niederlĂ€ndisch Sint Maarten), im SĂŒden befinden sich St. Kitts sowie die niederlĂ€ndischen Inseln Sint Eustatius und (im SĂŒdwesten) Saba. In OstsĂŒdost liegt Barbuda.

Die Insel hat eine FlĂ€che von 21 kmÂČ und 10.562 Einwohner (Stand 1. Januar 2022) und damit 503 Einwohner pro kmÂČ. Die höchste Erhebung ist mit 286 m der Morne de Vitet im Osten der Insel.

Zu Saint-BarthĂ©lemy gehören außer der Hauptinsel diverse kleinere unbewohnte Nebeninseln, u. a. Île Fourchue (0,99 kmÂČ), Île Chevreau (Île Bonhomme) (0,62 kmÂČ), Île FrĂ©gate (0,29 kmÂČ), La Tortue (L’Ecalle) (0,4 kmÂČ), Île Toc Vers (0,15 kmÂČ), Île le Boulanger, Île Coco, Mancel (La Poule et les Poussins), Île PelĂ©, Pain de Sucre, Île Petit-Jean und Les Grenadins.

Politik

Politischer Status

Saint-BarthĂ©lemy ist seit dem 15. Juli 2007 eine CollectivitĂ© d’outre-mer gemĂ€ĂŸ Artikel 74 der französischen Verfassung mit einem individuellen Sonderstatus, der durch Loi organique vom 21. Februar 2007 festgelegt wurde und Teil des Code gĂ©nĂ©ral des collectivitĂ©s territoriales bildet. Es ĂŒbt die Kompetenzen aller drei Ebenen der französischen collectivitĂ©s territoriales (Gebietskörperschaften) (Regionen, DĂ©partements und Gemeinden) selbst aus.

Institutionen

Die innere Organisation der collectivité der Saint-Barthélemy Àhnelt abgesehen von der Terminologie den gewöhnlichen französischen Gebietskörperschaften. Die Organe der Gebietskörperschaft sind der Conseil territorial (Territorialrat), der PrÀsident des Conseil territorial, der Conseil exécutif (Exekutivrat) und der Conseil économique, social, culturel et environnemental (Wirtschafts-, Sozial-, Kultur- und Umweltrat).

Der Conseil territorial ist die direkt gewĂ€hlte, beschlussfassende Volksvertretung der Gebietskörperschaft. Er hat 19 Mitglieder, die alle 5 Jahre ĂŒber geschlossene Listen in potentiell zwei WahlgĂ€ngen gewĂ€hlt werden. Das aktive Wahlrecht haben dabei die auf Saint-BarthĂ©lemy ansĂ€ssigen französischen Staatsangehörigen, das passive Wahlrecht zusĂ€tzlich auch solche französischen Staatsangehörigen, die auf Saint-BarthĂ©lemy direkte Steuern zahlen, weil sie dort z. B. Immobilien besitzen, wĂ€hrend bestimmte Staatsbeamten, Richter und Beamten der Gebietskörperschaft durch InkompatibilitĂ€tsregeln von der Kandidatur ausgeschlossen sind. Die eingereichten Listen mĂŒssen jeweils 22 Kandidaten, die abwechselnd Frauen und MĂ€nner sein mĂŒssen, in einer festen Reihenfolge umfassen, wobei der Spitzenkandidat zugleich als Listenverantwortlicher fungiert. Im ersten Wahlgang erhĂ€lt eine Liste, die die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen und die Stimmen von mindestens einem Viertel der Wahlberechtigten erhalten hat, eine MehrheitsprĂ€mie von einem Drittel der Sitze, wĂ€hrend die ĂŒbrigen Sitze nach VerhĂ€ltniswahlrecht unter allen Listen vergeben werden. Hat keine Liste im ersten Wahlgang die absolute Stimmenmehrheit erhalten, so findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem nur diejenigen Listen erneut antreten können, die um ersten Wahlgang mindestens 10 Prozent der Stimmen erhalten haben, oder, falls nur eine oder keine Liste 10 Prozent der Stimmen erhalten hat, die beiden stĂ€rksten Listen. Die Listen können dabei geĂ€ndert werden, um Kandidaten von Listen aufzunehmen, die im ersten Wahlgang mindestens fĂŒnf Prozent der Stimmen erhalten haben und selbst nicht erneut antreten, wobei die Entscheidung ĂŒber den erneuten Antritt oder gegebenenfalls darĂŒber, auf welcher anderen Liste die Kandidaten einer nicht erneut antretenden Liste kandidieren können, beim jeweiligen Spitzenkandidaten liegt. Im zweiten Wahlgang erhĂ€lt diejenige Liste, die die meisten Stimmen erhalten hat, eine MehrheitsprĂ€mie von einem Drittel der Sitze, wĂ€hrend die ĂŒbrigen Sitze unter allen Listen nach VerhĂ€ltniswahlrecht vergeben werden. Falls es wĂ€hrend der Wahlperiode zu Vakanzen kommt, rĂŒcken die Kandidaten derselben Liste in der festgelegten Reihenfolge nach. Ist die Liste erschöpft und betrĂ€gt der Zeitraum bis zur nĂ€chsten regulĂ€ren Wahl mehr als sechs Monate, so finden Nachwahlen fĂŒr den oder die vakanten Sitze statt, wobei bei einem oder zwei vakanten Sitzen das Mehrheitswahlrecht, bei mindestens drei vakanten Sitzen die Kombination von MehrheitsprĂ€mie und VerhĂ€ltniswahlrecht wie bei regulĂ€ren Wahlen gilt.

Der PrĂ€sident des Conseil territorial fĂŒhrt einerseits dessen Vorsitz und ist andererseits auch Oberhaupt der Exekutive. Er wird vom Conseil territorial auf der ersten Sitzung nach dessen Wahl gewĂ€hlt, wobei in den ersten beiden WahlgĂ€ngen die Stimmen der absolute Mehrheit der Mitglieder und im dritten Wahlgang die relative Mehrheit erforderlich ist. Er kann wĂ€hrend der Wahlperiode des Conseil territorial nur durch konstruktives Misstrauensvotum abgewĂ€hlt werden.

Der Conseil exĂ©cutif besteht aus dem PrĂ€sidenten des Conseil territorial, vier VizeprĂ€sidenten und zwei weiteren Mitgliedern. Die sechs weiteren Mitglieder des Conseil exĂ©cutif werden vom Conseil territorial fĂŒr dieselbe Amtsperiode wie der PrĂ€sident gewĂ€hlt, wobei eine Friedenswahl stattfindet, sofern die Anzahl der Kandidaturen nicht die Anzahl der gesetzlichen Mitglieder ĂŒberschreitet, wĂ€hrend andernfalls das VerhĂ€ltniswahlrecht nach Listen gilt. Die Vergabe der Ämter innerhalb des Conseil exĂ©cutif erfolgt sodann durch Mehrheitsbeschluss des Conseil territorial.

Der Conseil Ă©conomique, social, culturel et environnemental ist ein beratendes Gremium aus Vertretern von Berufsgruppen, Gewerkschaften, Vereinigungen des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens und Umweltschutzorganisationen, wobei die Liste der vertretenen Organisationen durch den französischen Überseeminister festgelegt wird. Er muss vom Conseil territorial vor wichtigen BeschlĂŒssen angehört werden.

Staatliche Verwaltung

Die Vertreter der französischen Regierung in Saint-BarthĂ©lemy, dessen Funktion der des PrĂ€fekten entspricht, trĂ€gt einfach den Titel reprĂ©sentant de l'Etat. Diese Funktion wird de facto in Personalunion vom PrĂ€fekten von Guadeloupe ausgeĂŒbt, der in Saint-BarthĂ©lemy und Saint-Martin von einem prĂ©fet dĂ©lĂ©guĂ© mit Sitz in Saint-Martin vertreten wird.

Vertretung im französischen Parlament

Saint-BarthĂ©lemy bildet fĂŒr die Wahlen zur französischen Nationalversammlung zusammen mit Saint-Martin den Wahlkreis Saint-BarthĂ©lemy und Saint-Martin, wĂ€hrend es im französischen Senat getrennt von diesem durch einen Senator vertreten wird. Das Wahlkollegium fĂŒr die Wahl des Senators besteht dabei aus den Mitgliedern des Conseil territorial, dem Abgeordneten der Nationalversammlung und dem amtierenden Senator selbst.

EU-rechtlicher Status

EU-rechtlich ist Saint-BarthĂ©lemy seit dem 1. Januar 2012 eines der Überseeischen LĂ€nder und Hoheitsgebiete (ÜLG) der EuropĂ€ischen Union. Es ist damit mit der EU assoziiert und hat zollfreien Zugang zum Binnenmarkt, ist jedoch nicht Teil des Gebietes der EU, in dem das gewöhnliche EU-Recht unmittelbar Geltung hat. Es behĂ€lt jedoch den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel. Saint-BarthĂ©lemy gehört nicht zum Schengen-Raum. Die auf Saint-BarthĂ©lemy ansĂ€ssigen französischen Staatsangehörigen sind ebenso wie alle französischen Staatsangehörigen EU-BĂŒrger und wahlberechtigt zum Europaparlament.

Gemeindepartnerschaft

  • Schweden PiteĂ„, Provinz Norrbottens lĂ€n, Schweden, seit 1977.

Geschichte

Die Insel war ursprĂŒnglich vom indigenen Volk der Kariben (Arawak) besiedelt, die ihr den Namen Ouanalao gaben. 1493 wurde sie von Christoph Kolumbus auf dessen zweiter Reise entdeckt und zu Ehren seines Bruders Bartolomeo nach dessen Namenspatron, dem Apostel BartholomĂ€us, benannt. Die Spanier besiedelten die Insel in der Folgezeit jedoch nicht, und so war sie nur auf dem Papier in spanischem Besitz. Über den Verbleib der Urbevölkerung ist wenig bekannt. Zum einen Teil starb sie wahrscheinlich an aus Europa eingeschleppten Krankheiten, die sich auch ohne Zutun der Spanier von Insel zu Insel verbreiteten, zum anderen Teil wurde sie von diesen auch aktiv bekĂ€mpft und vermutlich wie von zahlreichen anderen kleinen Antilleninseln auch zur Zwangsarbeit nach Hispaniola verschleppt.

1648 wurde die zu dem Zeitpunkt lediglich von 170 EuropĂ€ern und 50 afrikanischen Sklaven besiedelte Insel von dem französischen Malteserritter Phillippe de Longvilliers de Poincy besetzt. 1651 verkaufte die französische Krone ihre AnsprĂŒche auf die Insel an den Orden von Malta. Ab 1659 ließen sich vor allem aus der Normandie und der Bretagne stammende französische Kolonisten auf Saint-BarthĂ©lemy nieder. FĂŒr den damals sehr gewinnbringenden Anbau von Zuckerrohr war das dortige Klima zu trocken. Aus diesem Grund wurde auch keine grĂ¶ĂŸere Zahl von afrikanischen Sklaven auf die Insel gebracht, was die Bevölkerungsstruktur bis heute von derjenigen benachbarter Inseln unterscheidet. Die Lage im Norden der Kleinen Antillen war jedoch strategisch interessant, weshalb sich Saint-BarthĂ©lemy mit seinem natĂŒrlich geschĂŒtzten Hafen beim Hauptort Le CarĂ©nage (wörtlich: Platz zum Reparieren des Kiels) zu einer Anlaufstation fĂŒr Piraten entwickelte. Die wenigen Bewohner lebten vom Fischfang, der Aufzucht von Nutztieren, der Gewinnung von Salz und dem Anbau von Baumwolle und Indigo.

1784 ĂŒberließ König Ludwig XVI. die als relativ wertlos geltende Insel König Gustav III. von Schweden im Tausch gegen ein Handelsrecht in Göteborg. Am 7. MĂ€rz 1785 wurde die Insel von den Schweden in Besitz genommen und der Hauptort Le CarĂ©nage wurde zu Ehren des schwedischen Königs in Gustavia umbenannt. Saint-BarthĂ©lemy hatte jedoch nicht einmal eigene Trinkwasservorkommen, sodass Wasser von den Nachbarinseln importiert werden musste. Durch GewĂ€hrung eines Freihafenstatus blĂŒhte der Hafen auf (siehe auch Schwedischer Sklavenhandel und Schwedische Westindien-Kompanie), bis 1852 ein großes Feuer weite Teile Gustavias zerstörte. In US-Handelsstatistiken aus dieser Zeit wird die Insel als „Schwedisch-Westindien“ gefĂŒhrt. Die Einwohner blieben auch unter schwedischer Herrschaft mehrheitlich französischstĂ€mmige EuropĂ€er mit ihren Sklaven, wodurch weiterhin ein französisches Patois gesprochen wurde.

In der Zeit vom 19. MĂ€rz 1801 bis zum 10. Juli 1802 war Saint-BarthĂ©lemy von britischen Truppen besetzt und stand unter britischer Zwangsverwaltung. Alle freien BĂŒrger der Insel mussten einen Treueeid auf den englischen König ablegen. Diese militĂ€rische Aktion der Briten fand zeitgleich und aus gleichem Anlass statt wie die britische Okkupation DĂ€nisch-Westindiens.

Die Sklaverei bestand im nun schwedischen Saint-BarthĂ©lemy zunĂ€chst weiter. Anstatt des vorher gĂŒltigen Code Noir wurde von Pehr Hermann RosĂ©n von Rosenstein, dem schwedischen Interimsverwalter der Insel, 1787 eine „Ordonnance de la police gĂ©nĂ©rale“ erlassen, welche die Behandlung der Sklaven gesetzlich regelte. Durch den Übergang in schwedischen Besitz wurde die im Zuge der französischen Revolution am 4. Februar 1794 beschlossene Abschaffung der Sklavenhaltung nicht wirksam, ein Gesetz, das jedoch auch auf den französischen Antilleninseln nicht umgesetzt wurde. Ab 1814 kam es zu einer Diskussion ĂŒber die Sklaverei in Schweden selbst, und sogar die schwedischen ReichsstĂ€nde beschĂ€ftigten sich mit dem Thema. Ab 1844 wurde ein Programm gestartet, bei dem mit Geldern der schwedischen Staatskasse die damals noch 529 auf der Insel lebenden Sklaven schrittweise freigekauft wurden. FĂŒr ein Kind wurden 45 Gourdes bezahlt und fĂŒr jeden erwachsenen Mann 160. 71 dieser Sklaven waren noch vor dem schwedischen Verbot des Sklavenimports vom Jahr 1831 direkt aus Afrika gekommen, der Rest war auf der Insel geboren. Ein Teil der schwarzen Bevölkerung war schon zuvor von seinen Besitzern freigelassen worden oder hatte sich selbst freigekauft. Zur endgĂŒltigen Abschaffung der Sklaverei kam es erst am 9. Oktober 1847, unter König Oskar I. und dessen lokalem Gouverneur James Haarlef Haasum. Die Mehrheit der ehemaligen Sklaven verließ in den folgenden Jahren die Insel, wodurch sich die Gesamtbevölkerung fast halbierte.

Am 10. August 1877 kauften die Franzosen die Insel fĂŒr 400.000 Francs wieder von Schweden zurĂŒck. Ausschlaggebend war der Wunsch der Bewohner. Bei einer Abstimmung hatten 350 von 351 WĂ€hlern fĂŒr die RĂŒckkehr zur französischen Herrschaft votiert. Die Franzosen unterstellten Saint-BarthĂ©lemy im Jahr darauf der Verwaltung von Guadeloupe.

Innerhalb Guadeloupes, das seit 1946 ein französisches Übersee-DĂ©partement war, bildete Saint-BarthĂ©lemy seit 1946 eine Gemeinde (commune). Administrativ bildete Saint-BarthĂ©lemy seit 1962 zusammen mit dem französischen Teil der Nachbarinsel St. Martin das Arrondissement Saint-Martin-Saint-BarthĂ©lemy (auch Arrondissement des Îles du Nord „Arrondissement der nördlichen Inseln“).

Im Jahr 1957 kaufte der US-amerikanische Bankier David Rockefeller ein Anwesen auf der Insel (heute im Besitz von Roman Abramowitsch), und Saint-BarthĂ©lemy entwickelte sich von da an zu einer Destination fĂŒr Luxustourismus, in der immer wieder der europĂ€ische Jetset und US-amerikanische Stars ihren Urlaub verbringen. ExklusivitĂ€t, schöne StrĂ€nde und gute Möglichkeiten zum Segeln zeichnen Saint-BarthĂ©lemy weiterhin aus.

In einem im Jahr 2003 abgehaltenen Referendum stimmte die Mehrheit der Abstimmungsteilnehmer in Saint-BarthĂ©lemy ebenso wie in Saint-Martin fĂŒr die Trennung von Guadeloupe und die Bildung jeweils einer eigenstĂ€ndigen CollectivitĂ© d’outre-mer (COM) gemĂ€ĂŸ Artikel 74 der französischen Verfassung. Das Abstimmungsergebnis wurde durch Loi organique vom 21. Februar 2007 mit Wirkung zum 15. Juli 2007 umgesetzt. Seitdem haben die beiden vormaligen Gemeinden den Status von Gebietskörperschaften mit Sonderstatus, die die Aufgaben von Gemeinde, DĂ©partement und Region zugleich ausĂŒben.

Durch Beschluss des Rates der EuropĂ€ischen Union vom 29. Oktober 2010 schied Saint-BarthĂ©lemy zum 1. Januar 2012 aus dem Gebiet der EuropĂ€ischen Union aus und ist seitdem als einzige der französischen Karibikinseln eines der assoziierten Überseeischen LĂ€nder und Hoheitsgebiete (ÜLG) der EU.

In den Morgenstunden des 6. September 2017 zog das Auge des Hurrikans Irma ĂŒber die Insel. Bevor das Anemometer der örtlichen Wetterstation zerstört wurde, wurden Windgeschwindigkeiten von 250 km/h gemessen.

Territoriale Gliederung

Saint-Barthélemy wird in zwei paroisses mit 40 quartiers gegliedert:

Infrastruktur

Auf der Insel existiert ein Flughafen, der AĂ©roport de Saint-BarthĂ©lemy-RĂ©my de Haenen (IATA-Code: SBH). Die LĂ€nge der Landebahn betrĂ€gt 646 Meter und endet direkt am Wasser. Eine spezielle Pilotenlizenz ist erforderlich. Der Anflug ist aufgrund der stĂ€ndig wechselnden Winde und der Lage hinter einer HĂŒgelkette anspruchsvoll.

Demographie

GemĂ€ĂŸ der VolkszĂ€hlung vom 1. Januar 2022 hat Saint-BarthĂ©lemy 10.562 Einwohner. Mehrheitlich sind die heutigen Bewohner Nachkommen französischer Siedler aus der Kolonialzeit, wovon die meisten aus der Normandie, der Bretagne und anderen Regionen im Norden und Westen Frankreichs stammten. Die meisten der ehemaligen afrikanischen Sklaven haben die Insel nach der Abschaffung der Sklaverei im Jahr 1847 in Richtung anderer Karibikinseln verlassen, wodurch Saint-BarthĂ©lemy eine der wenigen Antilleninseln mit einer mehrheitlich weißen Bevölkerung ist. Deshalb ist Französisch auch die meistgesprochene Sprache, wobei die Einheimischen teilweise ein französisches Patois sprechen. Im Westen der Insel hat dieses Ähnlichkeiten mit dem Französisch, das in QuĂ©bec und anderen nordamerikanischen Sprachinseln gesprochen wird. Im Osten der Insel, dem Teil, in dem frĂŒher in beschrĂ€nktem Maße Plantagenwirtschaft betrieben wurde, Ă€hnelt es mehr einer archaischen Variante des afrikanisch beeinflussten karibischen Patois von Martinique. Das Schwedische hat außer einigen Ortsnamen keine nennenswerten Spuren in der Sprache hinterlassen. Ein großer Teil der Einwohner spricht heute auch Englisch als Zweitsprache, um zum einen mit den internationalen Touristen, zum anderen mit den Bewohnern der benachbarten Inseln kommunizieren zu können, auf denen ein karibisches Englisch gesprochen wird (St. Kitts und Nevis, Antigua und Barbuda, Anguilla, Jungferninseln etc.).

Auf Saint-BarthĂ©lemy lebte auch EugĂ©nie Blanchard, die am 16. Februar 1896 geboren wurde und die Ă€lteste lebende BĂŒrgerin Frankreichs und seit dem Tod der Spanierin Manuela FernĂĄndez-Fojaco am 6. Januar 2009 Ă€lteste BĂŒrgerin der EuropĂ€ischen Union war. Mit dem Tode der Japanerin Kama Chinen, geboren am 10. Mai 1895, am 2. Mai 2010 wurde sie zudem der Ă€lteste Mensch der Welt, bis sie selbst am 4. November 2010 starb.

Siehe auch

  • Liste der Monuments historiques in Saint-BarthĂ©lemy

Weblinks

  • Offizielle InternetprĂ€senz der CollectivitĂ© de Saint-BarthĂ©lemy (französisch).
  • St Barth – L’art d’ĂȘtre une Ăźle. Website des ComitĂ© Territorial du Tourisme de Saint BarthĂ©lemy (französisch).
  • St Barts Vacation guide. In: St.Barths Online (englisch).
  • Saint BarthĂ©lemy, French West Indies. Bildatlas der Insel. In: iledestbarth.com. Ingo Hundertmark (englisch).
  • S:t BarthĂ©lemysĂ€llskapet. Website der St. BarthĂ©lemy Gesellschaft (schwedisch).
  • MĂ©moire St Barth. Geschichte der Insel Saint-BarthĂ©lemy (ĂŒber die Sklaverei und deren Abschaffung). ComitĂ© de Liaison et d’Application des Sources Historiques (C-L-A-S-H) (französisch).

Einzelnachweise



Quelle: Wikipedia

 

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Flagge: Saint Bartholemy

Name englisch: Saint Bartholemy
Hauptstadt: Gustavia
Kfz:
ISO: BL
ISO3: BLM
Fläche: 21 km²
Tld: .gp
Wärung Einheit: EUR
Währung: Euro
Vorwahl: 590

Ausdehnung / Grenzen (nach WGS 84 dezimal):
nördlichster Punkt: 17.960853
südlichster Punkt: 17.8708287
westlichster Punkt: -62.9118453
östlichster Punkt: -62.7892148


 
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