Die Vatikanstadt (amtlich in Deutschland sowie der Schweiz Staat Vatikanstadt und in Ăsterreich Staat der Vatikanstadt, italienisch Stato della CittĂ del Vaticano (IPA ['staËto della tÊitËta del vatiËkaËno]), lateinisch Status Civitatis Vaticanae) ist sowohl nach FlĂ€che als auch nach Bevölkerungszahl der kleinste allgemein anerkannte Staat der Erde und der einzige mit Latein als Amtssprache. Der Stadtstaat liegt innerhalb der italienischen Hauptstadt Rom und ist damit als Enklave vollstĂ€ndig von Italien sowie als einziger Staat der Erde vollstĂ€ndig von einer Stadt, Rom, umgeben. Aufgrund ihrer geringen FlĂ€che von 0,44 kmÂČ und ihren insgesamt etwa 1000 Einwohnern wird die Vatikanstadt als Zwergstaat bezeichnet.
Der Staat ist eine absolute Wahlmonarchie, deren Monarch der Papst ist. Dieser wird von den KardinĂ€len gewĂ€hlt und scheidet nur durch Tod oder RĂŒcktritt aus diesem Amt aus. Der Heilige Stuhl als nichtstaatliches, eigenstĂ€ndiges, vom Staat der Vatikanstadt zu unterscheidendes Völkerrechtssubjekt vertritt die Vatikanstadt auf internationaler Ebene, wenn auch beide Begriffe zum Teil synonym verwendet werden.
Der amtliche, wenn auch selten gebrauchte Staatsname in Deutschland sowie der Schweiz lautet vollstĂ€ndig Staat Vatikanstadt, kurz Vatikanstadt und in Ăsterreich Staat der Vatikanstadt, kurz Vatikan. Umgangssprachlich ist auch Vatikanstaat gebrĂ€uchlich.
âVatikanâ bezeichnete ursprĂŒnglich den Vatikanischen HĂŒgel, vermutlich benannt nach der römischen Gottheit Vaticanus. Seit dem Ende des AbendlĂ€ndischen Schismas ist er mit dem Vatikanpalast Sitz des Papstes und zentraler Einrichtungen der Kurie.
Der Begriff âVatikanstadtâ erscheint zum ersten Mal in den LateranvertrĂ€gen, die auch bis heute das Territorium der Vatikanstadt definieren.
Die Vatikanstadt liegt in Rom westlich des Tiber auf dem Vatikanischen HĂŒgel, der damit die höchste Erhebung des Landes darstellt. Sie ist an einigen Stellen von einer Stadtmauer umgeben, deren Verlauf deckt sich jedoch nicht vollstĂ€ndig mit der Grenze des Staatsgebiets.
Sie wird von den römischen Stadtteilen Municipio I und Aurelio umgeben und grenzt an die historischen Rioni Borgo und Prati. Auf dem Staatsgebiet befinden sich neben dem Petersdom, Petersplatz und dem Apostolischen Palast auch die Vatikanischen Museen und die Sixtinische Kapelle. Den gröĂten Teil des Staatsgebietes machen die Vatikanischen GĂ€rten aus. Es gibt eine Vielzahl exterritorialer Besitzungen des Heiligen Stuhls, denen ein Status Ă€hnlich von BotschaftsgelĂ€nden zukommt und die nicht Teil des Staatsgebietes der Vatikanstadt sind. Dazu gehören unter anderem direkt an das Staatsgebiet angrenzende Gebiete wie der Palazzo San Pio X, der Campo Santo Teutonico und der gröĂte Teil der Vatikanischen Audienzhalle. Die Staatsgrenze verlĂ€uft mitten durch die Audienzhalle, wobei der Papstthron noch auf vatikanischem Staatsgebiet steht, die anwesenden Besucher der Audienz sehen jedoch aus dem italienischen Ausland zu. Auch die römischen Patriarchalbasiliken, der nordwestliche Teil des Gianicolo, verschiedene PalĂ€ste in der römischen Altstadt, die pĂ€pstliche Sommerresidenz Castel Gandolfo und ein Sendezentrum von Radio Vatikan in Santa Maria di Galeria sind exterritoriale Besitzungen des Heiligen Stuhls.
Das Klima der Vatikanstadt ist das gleiche wie das von Rom: ein gemĂ€Ăigtes Mittelmeerklima (Csa) mit milden, regnerischen Wintern von Oktober bis Mitte Mai und heiĂen, trockenen Sommern von Mai bis September. Einige kleinere lokale Besonderheiten, vor allem Nebel und Tau, werden durch die ungewöhnlich groĂe Masse des Petersdoms, die Höhe, die Brunnen und die GröĂe des groĂen gepflasterten Platzes verursacht.
Von den 842 Menschen, die im Jahr 2014 im Vatikan lebten, hatten 572 die vatikanische StaatsbĂŒrgerschaft, die jedoch immer nur auf Zeit und an eine Funktion gebunden verliehen wird. Die StaatsbĂŒrgerschaft der Vatikanstadt besitzen alle im Vatikan oder in Rom wohnhaften KardinĂ€le, alle Diplomaten des Heiligen Stuhls sowie auf Antrag alle anderen im Vatikan wohnhaften und in Dienst stehenden Personen. Mit 100 Prozent hat die Vatikanstadt den höchsten Katholikenanteil und die höchste Alphabetisierungsrate der Welt.
Auch Frauen und Kinder von VatikanbĂŒrgern können die vatikanische StaatsbĂŒrgerschaft erhalten. Frauen verlieren diese jedoch bei Trennung, mĂ€nnliche Nachkommen im Alter von 25 Jahren, weibliche eher, falls sie heiraten und ihr Ehepartner nicht ebenfalls die vatikanische StaatsbĂŒrgerschaft hat.
Neben dem Papst leben in der Vatikanstadt unter anderem dessen enge Mitarbeiter im pĂ€pstlichen Haushalt, Leiter der Römischen Kurie, die Schweizergardisten und das Gendarmeriekorps. Von den 3000 Angestellten wohnen nur wenige im Vatikan selbst. Die meisten Angestellten sind die Regierungsmitglieder, Zeremonienmeister, VerkĂ€ufer, Restauratoren, Köche, BĂŒroarbeiter, Drucker, Angestellte der Bank des Heiligen Stuhls (Istituto per le Opere di Religione, IOR, âVatikanbankâ) oder Reinigungspersonal.
Die Angestellten sind grob in fĂŒnf Gruppen zu unterteilen:
Der Amtssitz der PĂ€pste war bis ins 14. Jahrhundert nicht der Vatikan, sondern der etwa fĂŒnf Kilometer östlich davon gelegene Lateranpalast. Vom frĂŒhen 17. Jahrhundert bis zum Jahr 1848 war der Quirinalspalast die Hauptresidenz der PĂ€pste. âVatikanâ bezeichnete zunĂ€chst einen am rechten Tiberufer gelegenen HĂŒgel (lateinisch mons vaticanus). Dort befand sich in der Antike der Zirkus des Kaisers Nero, in dem Martyrien und Hinrichtungen zahlreicher Christen und Juden stattgefunden haben sollen. Nördlich des Zirkus befand sich ein kleiner Friedhof, auf dem angeblich der Apostel Petrus begraben wurde. SpĂ€ter wurde dort ein Denkmal gebaut, und im 4. Jahrhundert lieĂ Kaiser Konstantin an dieser Stelle eine groĂe Grabeskirche errichten â die erste Peterskirche. Der Vatikan wurde zum zentralen Wallfahrtsort der Petrusverehrung. In den folgenden Jahrhunderten entstanden weitere GebĂ€ude auf dem HĂŒgel, vor allem so genannte scholae, die Wallfahrern verschiedener NationalitĂ€ten UnterkĂŒnfte, Kapellen und Friedhöfe boten, aber auch Wehranlagen hatten. Unter Leo IV. wurde 847 bis 852 zum Schutz vor den Sarazenen die noch heute zum Teil bestehende Leoninische Mauer um den gesamten Wallfahrtsort errichtet. Es entstand die sogenannte Leostadt.
Der Bischof von Rom konnte im Verlauf der SpĂ€tantike seinen Anspruch auf Vorrang innerhalb der Christenheit weitgehend durchsetzen und kann spĂ€testens seit Gregor dem GroĂen (um 600) als Papst bezeichnet werden. Nach dem Zerfall des Römischen Reiches beanspruchten die PĂ€pste unter Berufung auf die (im 15. Jahrhundert als FĂ€lschung enttarnte) âKonstantinische Schenkungâ die weltliche Herrschaft ĂŒber das Territorium um Rom, das zur Keimzelle des kĂŒnftigen Kirchenstaats wurde. Im Jahre 751 wurde ihnen dieser Staat durch die Pippinische Schenkung endgĂŒltig garantiert, nachdem die PĂ€pste einige Jahre zuvor aufgehört hatten, die Oberhoheit des oströmisch-byzantinischen Kaisers anzuerkennen.
Die PĂ€pste residierten zunĂ€chst nicht im Vatikan, sondern im Lateranpalast; die Kathedrale des Papstes als Bischof von Rom ist bis heute die Lateranbasilika auĂerhalb der Vatikanstadt.
Der Vatikanische HĂŒgel wurde erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts mit der RĂŒckkehr der PĂ€pste aus Avignon (1377) und dem Ende des Schismas (1417) zum pĂ€pstlichen Regierungssitz, Standort der römischen Kurie und damit zum Zentrum des Kirchenstaats sowie der römisch-katholischen Kirche insgesamt. Nach dem Schisma sollte die neu gewonnene Einheit der Kirche durch groĂe Bauprojekte verdeutlicht werden. Der vor den Toren Roms befindliche Vatikan bot dafĂŒr neben der NĂ€he zu den vermuteten Gebeinen Petrusâ ausreichend unbebauten Raum. Vor allem Nikolaus V. entwarf Mitte des 15. Jahrhunderts gewaltige BauplĂ€ne, die unter ihm und seinen Nachfolgern nur zum Teil umgesetzt wurden. Teils planvoll, teils aus pragmatischen GrĂŒnden entstanden in den folgenden Jahrhunderten Kirchen, Kapellen, VerwaltungsgebĂ€ude, Wehranlagen, UnterkĂŒnfte und andere Bauwerke auf dem Vatikanischen HĂŒgel. Im Jahre 1506 begannen die Bauarbeiten am Petersdom. 1589 gab Sixtus V. den Bau des Apostolischen Palastes in Auftrag, der noch heute die Wohnung des Papstes und wichtige Verwaltungsorgane enthĂ€lt. Im Jahre 1626 wurde der Petersdom eingeweiht, der Endausbau dauerte bis 1650. Kurz darauf erhielt der Petersplatz seine heutige Form.
Parallel zum Ausbau des Vatikans weitete sich das Territorium des Kirchenstaats aus. Bis ins 19. Jahrhundert erstreckte es sich ĂŒber das heutige Mittelitalien zwischen Rom im SĂŒdwesten bis Bologna im Nordosten â mit den Regionen Latium, den Marken, Umbrien und der Romagna. Allerdings wurde 1798 im Zuge der Französischen Revolution das Gebiet zur Römischen Republik erklĂ€rt, 1808 wurden die Territorien dem Königreich Italien einverleibt. Der Wiener Kongress stellte den Kirchenstaat jedoch wieder her.
Im Zuge der italienischen Einigung wurde der Kirchenstaat in den ersten Jahren des Pontifikats von Papst Pius IX. im europaweiten bĂŒrgerlichen Revolutionsjahr 1848/49 (vergleiche Deutsche Revolution 1848/49 und Februarrevolution 1848) erneut durch radikaldemokratische AufstĂ€nde erschĂŒttert. Diese fĂŒhrten zur Flucht des Papstes und zu einer weiteren Republik im Kirchenstaat, die lediglich knapp fĂŒnf Monate (Februar bis Juli 1849) Bestand hatte, bis sie durch französische und spanische Interventionstruppen niedergeschlagen wurde (vergleiche Römische Republik (1849)). Der StaatsprĂ€sident Frankreichs und spĂ€tere (ab 1852) französische Kaiser NapolĂ©on III. belieĂ einige Truppen als Schutzmacht des Papstes, der nach der Niederschlagung der Revolution wieder polizeistaatliche VerhĂ€ltnisse im Kirchenstaat etablierte, bis 1870 in Rom. Nach dem Sardinischen Krieg zwischen dem Königreich Sardinien-Piemont und Frankreich einerseits und Ăsterreich andererseits fiel ein Teil des Kirchenstaats bereits 1861 an das neu ausgerufene Königreich Italien. Als Frankreich seine Schutztruppen aufgrund des Deutsch-Französischen Krieges aus Rom abzog, wurde der Restkirchenstaat (Latium mit Rom) durch Truppen unter König Viktor Emanuel II. im Jahre 1870 besetzt. Der Status der Vatikanstadt war zunĂ€chst ungeklĂ€rt (sogenannte Römische Frage), jedoch blieb in ihr de facto die Herrschaft der katholischen Kirche bestehen, sodass sich ab 1870 die kirchlichen Verwaltungsorgane aus dem restlichen Kirchenstaat in der Vatikanstadt konzentrierten. In dieser Zeit entwickelte sich die bauliche und institutionelle Abschottung vom Rest Roms. Ăberlegungen, die Verhandlungsbasis des Papsttums gegenĂŒber Italien zur Lösung der Römischen Frage durch eine souverĂ€ne territoriale Basis zu stĂ€rken (ohne dass zunĂ€chst daran gedacht war, dass der Papst Rom verlieĂ), richteten sich unter anderem auf Friaul, Elba, Trient oder Liechtenstein, blieben jedoch ohne Ergebnis. SchlieĂlich wurde der Kirchenstaat durch die LateranvertrĂ€ge von 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem inzwischen diktatorisch von Benito Mussolini regierten Königreich Italien wieder als souverĂ€ner Staat festgeschrieben. Danach umfasst er nur noch das von einer Mauer begrenzte GelĂ€nde um den Petersdom.
Am 5. November 1943 warf ein italienisches Flugzeug fĂŒnf Bomben ĂŒber dem Vatikan ab, von denen vier auf vatikanischem Territorium explodierten und mehrere GebĂ€ude zum Teil betrĂ€chtlich beschĂ€digten, darunter das GebĂ€ude von Radio Vatikan, die Mosaikwerkstatt, den Bahnhof sowie die Mauer des Governatorats. Einige Fensterscheiben des Petersdoms zerbrachen durch die Wucht der Explosion. Menschen kamen nicht zu Schaden.
Nach Angaben des Senders Radio Vatikan galt der Angriff dem GebĂ€ude des Senders, um die von Radio Vatikan ausgestrahlten Nachrichten zu unterbinden. In einer Mitteilung an Kriegsgefangene verbreitete der Sender, dass der Angriff von einem Faschisten durchgefĂŒhrt wurde, der sich in Viterbo ein Flugzeug beschafft hatte und damit den Vatikan ĂŒberflog.
Das Grundgesetz des Vatikan vereint die Gewalten der Legislative, Exekutive und Judikative in der Person des Papstes als SouverĂ€n des Vatikanstaates (Artikel 1) und regelt im Weiteren deren DurchfĂŒhrung. Die Rechtsprechung obliegt funktionell den Gerichten des Vatikanstaates.
Im Gesetz ĂŒber Rechtsquellen (Legge sulle fonti del diritto) vom 1. Oktober 2008 (in Kraft seit 1. Januar 2009) wird als erste Rechtsquelle und Bezugspunkt fĂŒr die Auslegung das kanonische Recht festgelegt. Weitere Hauptquellen sind die vom Vatikanstaat erlassenen Gesetze, Dekrete, Reglemente und internationalen Abkommen (Art. 1). Braucht man Regelungen fĂŒr Bereiche, welche in den bisherigen Rechtsquellen keine Beachtung finden, so greift man subsidiĂ€r auf italienische Gesetze und Rechtserlasse zurĂŒck. Einige wenige, fĂŒr einen Staat grundlegende subsidiĂ€re Ăbernahmen (etwa Zivil- und Strafrechtsbuch) sind seit der StaatsgrĂŒndung explizit festgelegt und teilweise auf den Ăbernahmezeitpunkt eingefroren. Ănderungen gibt es durch explizite Novellen. Andere Ăbernahmen geschahen bis 2008 quasi automatisch, seit 2009 mĂŒssen nun die vatikanischen Behörden die anwendbaren Rechtsquellen zuerst ausdrĂŒcklich billigen. Dies soll einen zusĂ€tzlichen Schutz bieten, dass mit den katholischen Doktrin gar nicht vereinbare Rechtsvorschriften liberaler Regierungen zur Anwendung kommen können. FĂŒr diese allgemeinen Ăbernahmen und fĂŒr die im weiteren erwĂ€hnten spezifischen Ăbernahmen gilt immer eine allgemeine Ausschlussklausel, wenn die Rechtserlasse im Widerspruch zu den Geboten des göttlichen Rechts, zu den allgemeinen GrundsĂ€tzen des kanonischen Rechts und zu bilateralen VertrĂ€gen stehen (Art. 3). Bei starken Divergenzen wurde schon bisher von dieser Klausel Gebrauch gemacht.
In den weiteren Abschnitten sind vor allem Ăbernahmen grundlegender staatlicher Rechtsquellen geregelt, wie es schon seit 1929 gehandhabt wird. Mit einigen extra aufgezĂ€hlten Ausnahmen (beispielsweise StaatsbĂŒrgerschafts- und Personenstandsrecht und fĂŒr die EheschlieĂung gilt ausschlieĂlich kanonisches Recht) hat das italienische Zivilgesetzbuch vom 16. MĂ€rz 1942 mit seinen Ănderungen bis 31. Dezember 2008 subsidiĂ€re Geltung (Art. 4). FĂŒr die Verfahren gilt das vatikanische Zivilprozessbuch von 1946 in der aktuellen Fassung. (Art. 5) Kann eine Zivilstreitigkeit damit nicht gelöst werden, so entscheidet der Richter unter BerĂŒcksichtigung des göttlichen und des Naturrechts und allgemeiner vatikanischer GrundsĂ€tze (Art. 6).
Eine Neuordnung des Strafrechtssystems wurde seit 2008 in Aussicht gestellt und in der folgenden Dekade auch umgesetzt. Bis dahin galt wie seit 1929 das italienische Strafgesetzbuch mit einigen wenigen Anpassungen in eigenen Gesetzen (Art. 7) uneingeschrĂ€nkt. War zu Beginn das italienische Strafgesetzbuch (Codice Penale, CP) aus dem Jahre 1889 â eingefroren in der Fassung vom 8. Juni 1929 â gĂŒltig, so wurde der Stichtag im Jahre 1969 auf den 31. Dezember 1924 vorverlegt. Damit wurde die Todesstrafe, welche in Italien 1926 wiedereingefĂŒhrt wurde und ab 1948 nur noch wegen Verbrechen im Krieg verhĂ€ngt werden durfte, auch im Vatikan abgeschafft.
Im Strafprozessrecht gilt ebenfalls das 1929 ĂŒbernommene italienische Strafprozessbuch, mit den aktuellen vatikanischen Anpassungen (Art. 8). Wird ein Tatbestand nicht im vatikanischen Recht und nicht im italienischen Recht von 1924 mit den vatikanischen Anpassungen besprochen und verletzt die Tat die allgemeinen GrundsĂ€tze der Religion, Moral, öffentlichen Ordnung oder Sicherheit von Personen und GegenstĂ€nden, kann der Richter trotzdem eine Geld-, Freiheits- oder alternative Strafe verhĂ€ngen (Art. 9; 1929â2008: Art. 23). Dies kam beispielsweise bei einem Prozess wegen Drogenbesitz zur Anwendung, eine Tat die in der vatikanischen Strafrechtsordnung nicht einmal annĂ€hernd vorkommt, da es in den 1920er Jahren kein strafrechtliches Thema war. Im Zuge dieses Falles wurde 2007 auch geklĂ€rt, dass der damalige Art. 23 trotz allgemeiner Regelungen ĂŒber das Strafrecht nicht der LegalitĂ€t widerspricht. In Art. 12 werden noch verwaltungsrechtliche italienische Bestimmungen fĂŒr bestimmte Bereiche wie MaĂsystem, Post, Eisenbahn etc. mit Stand vom 31. Dezember 2008 ĂŒbernommen, und (anscheinend ohne ZeiteinschrĂ€nkung) auch italienische Bestimmungen und Bestimmungen der Region Latium, der Provinz und der Stadt Rom fĂŒr Baupolizei, Hygiene und öffentliche Gesundheit. Das Arbeitsrecht der Angestellten des Vatikans wurde 2009 von Papst Benedikt XVI. reformiert. Das Zentrale Arbeitsamt des Apostolischen Stuhls wurde 1989 von Johannes Paul II. gegrĂŒndet, um die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der 4.600 Angestellten, Laien und Kleriker des kleinsten Staates der Welt zu ĂŒberwachen. In den Jahren 2021â2022 arbeitete die vatikanische Justiz einen mutmaĂlichen Finanzskandal rund um Angelo Becchiu auf, der einen Schaden zum Nachteil des vatikanischen Haushalts in Höhe von 217 Millionen Euro verursacht haben soll.
Der Papst ist als Bischof von Rom ex officio Staatsoberhaupt des Staates der Vatikanstadt und besitzt die FĂŒlle der gesetzgebenden, ausfĂŒhrenden und richterlichen Gewalt gemÀà Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes des Vatikanstaates. Die Vatikanstadt ist damit die letzte absolute Monarchie Europas. Mit der Staatswerdung im Jahr 1929 wurde ein Grundgesetz promulgiert, das 2001 und 2023 reformiert wurde.
Seit 1984 ist der KardinalstaatssekretÀr mit der stÀndigen Vertretung des Papstes in der weltlichen Leitung der Vatikanstadt beauftragt.
WĂ€hrend der Sedisvakanz, also der Zeitspanne zwischen dem Tod oder dem Amtsverzicht des Papstes und der Wahl seines Nachfolgers, ruht alle pĂ€pstliche Gewalt. Das Kardinalskollegium verfĂŒgt ĂŒber alle weltlichen Befugnisse des Papstes. Vordringlichste Aufgabe des Kardinalskollegiums ist die Ausrichtung der Papstwahl, die im so genannten Konklave stattfindet. Das aktive Wahlrecht ist in diesem Fall auf die KardinĂ€le beschrĂ€nkt, die am Tag vor Eintritt der Sedisvakanz jĂŒnger als 80 Jahre waren. GewĂ€hlt werden kann prinzipiell jeder getaufte Mann, der gĂŒltig zum Bischof geweiht werden kann (also unverheiratet oder verwitwet ist). In der Praxis wurden seit Jahrhunderten nur mehr KardinĂ€le zu PĂ€psten gewĂ€hlt. Ein Frauenwahlrecht existiert nicht. Andere AmtsgeschĂ€fte als die Ausrichtung der Papstwahl kann das Kardinalskollegium wĂ€hrend der Sedisvakanz in besonders dringenden FĂ€llen ebenfalls fĂŒhren. Solche Erlasse sind aber in ihrer Wirksamkeit auf die Dauer der Sedisvakanz begrenzt. Dem neu gewĂ€hlten Papst steht es frei, diese Bestimmungen nach den Vorschriften des kanonischen Rechts zu bestĂ€tigen oder zu verwerfen.
Die legislative Gewalt ĂŒbt, sofern sich der Papst eine Entscheidung nicht selbst oder besonderen Kurienmitgliedern vorbehalten hat, die aus sieben KurienkardinĂ€len bestehende PĂ€pstliche Kommission fĂŒr den Staat der Vatikanstadt aus. Sie wird vom Papst fĂŒr fĂŒnf Jahre ernannt und erarbeitet GesetzesvorschlĂ€ge, die dem Papst durch das Staatssekretariat zur Begutachtung unterbreitet werden. Dabei ist sie hauptsĂ€chlich fĂŒr die Festlegung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zustĂ€ndig.
Die exekutive Gewalt wird vom Governatorat der Vatikanstadt ausgeĂŒbt, deren PrĂ€sidentin Raffaella Petrini gleichzeitig die Vorsitzende der PĂ€pstlichen Kommission ist. Sie wird in ihrer TĂ€tigkeit von zwei GeneralsekretĂ€ren als Leiterin des Governatorats, zustĂ€ndig fĂŒr die zentrale Verwaltung, unterstĂŒtzt. Wichtige Fragen legt der KardinalprĂ€sident der Kommission oder dem Staatssekretariat zur ĂberprĂŒfung vor.
Die Judikative (Recht der Vatikanstadt) besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Appellations- und einem Kassationshof. Urteile werden im Namen des Papstes gefĂ€llt. Dieser hat nach dem Staatsgrundgesetz das Recht, in jedweder Straf- oder Zivilsache und in jeder Phase allumfassend einzugreifen und beispielsweise die Entscheidungsbefugnis in einem Prozess einer speziellen Instanz oder sich selbst zu ĂŒbertragen. Rechtsmittel sind in solchen FĂ€llen nicht mehr zulĂ€ssig; seine richterliche und kirchliche Jurisdiktionsgewalt ist allumfassend. Die Todesstrafe wurde 1969 formell abgeschafft. Sie wurde seit Bestehen des Staates der Vatikanstadt nie vollstreckt.
Der Papst als natĂŒrliche Person ist zwar Staatsoberhaupt, als SouverĂ€n aber wird in den LateranvertrĂ€gen der Heilige Stuhl (Völkerrechtssubjekt) bezeichnet. Somit ist der Vatikanstaat das einzige Völkerrechtssubjekt, dessen SouverĂ€n selbst ein (von seinem Staat verschiedenes) Völkerrechtssubjekt ist.
Der Staat der Vatikanstadt nimmt keine diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten auf, sondern ĂŒberlĂ€sst dies dem Heiligen Stuhl, der als ein souverĂ€nes nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt ebenfalls durch den Papst reprĂ€sentiert wird und die Vatikanstadt im diplomatischen Verkehr vertritt. Das erfolgt zum einen, um im diplomatischen Dienst Doppelstrukturen zu vermeiden. Zum anderen ist dem Staat der Vatikanstadt grundsĂ€tzlich nicht die Aufgabe zugedacht, unter den Staaten der Welt als solcher zu agieren. Daher stattet der Papst im Allgemeinen auch keine Staatsbesuche ab, sondern Pastoralbesuche, wenngleich das Protokoll ihn aufgrund seiner Eigenschaft als Völkerrechtssubjekt wie ein Staatsoberhaupt behandelt.
Derzeit unterhÀlt der Heilige Stuhl diplomatische Beziehungen mit 180 Staaten.
Der Staat der Vatikanstadt ist auch kein Mitglied z. B. der Vereinten Nationen, der UNESCO oder der Welthandelsorganisation, wĂ€hrend der Heilige Stuhl bei diesen und anderen internationalen Organisationen permanenten Beobachterstatus genieĂt, mitunter auch â wie im Falle der OSZE und IAEA â ordentliches Mitglied ist. Zu den wenigen internationalen Organisationen, denen der Staat der Vatikanstadt direkt und nicht im Wege der Vermittlung durch den Heiligen Stuhl angehört, gehören zum Beispiel der Weltpostverein (seit 1929), CEPT (seit 1963) und Interpol, deren Aufgaben weniger politischer als vielmehr technischer Natur sind. Der Staat der Vatikanstadt gehört auch dem Europarat nicht an und kann daher auch nicht Mitglied der im Wesentlichen auf Mitglieder des Europarates beschrĂ€nkten EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention sein. Beim Europarat ist jedoch der Heilige Stuhl Beobachter. Der Staat der Vatikanstadt gehört auch nicht dem Internationalen Strafgerichtshof an.
Zudem hat der Staat der Vatikanstadt den OECD âCommon Reporting Standardâ nicht unterzeichnet. Damit ist der Vatikan neben Belarus der einzige Staat in Europa, der den Standard zur BekĂ€mpfung von Steuerhinterziehung und GeldwĂ€sche nicht unterzeichnet hat. Der Vatikan wurde in der Vergangenheit dafĂŒr kritisiert, GeldwĂ€sche fĂŒr die Mafia zu betreiben.
Bestimmte Besitzungen des Heiligen Stuhls in und um Rom haben gemÀà den LateranvertrĂ€gen exterritorialen Status, ohne aber Teil des vatikanischen Territoriums zu sein. FĂŒr die innere Sicherheit des Staates sind die Schweizergarde und das vatikanische Gendarmeriekorps zustĂ€ndig. Die Ă€uĂere Sicherheit wird durch den italienischen Staat gewĂ€hrleistet.
Mit der Schweizergarde verfĂŒgt der Vatikan ĂŒber die kleinste (ca. 100 Mitglieder) und Ă€lteste (seit 1506) Armee der Welt. FĂŒr die interne Sicherheit gibt es zusĂ€tzlich eine eigene Polizei, den Corpo della Gendarmeria. Der Vatikan verfĂŒgt aber nicht ĂŒber Luft- oder SeestreitkrĂ€fte. Die externe Landesverteidigung wird gemÀà einem bilateralen Abkommen durch Italien gesichert. Laut den LateranvertrĂ€gen ist Italien fĂŒr die Sicherheit auf dem vatikanischen Petersplatz zustĂ€ndig. DurchgefĂŒhrt wird die Ăberwachung vom Aufsichtsamt fĂŒr Ăffentliche Sicherheit âVatikanâ, das direkt der Abteilung fĂŒr Ăffentliche Sicherheit der italienischen Polizei unterstellt ist.
FĂŒr Besucher gibt es bei der Einreise, die meistens zu FuĂ erfolgt, eine SicherheitsĂŒberprĂŒfung, aber keine Ausweis- oder Zollkontrolle. Bei der Ausreise nach Italien werden keinerlei Kontrollen durchgefĂŒhrt, mitgebrachte Waren bleiben also de facto zoll- und steuerfrei.
Der Vatikan kann auf seinem Gebiet straffĂ€llig gewordene Personen, gleichgĂŒltig, ob sie dort von der eigenen Gendarmerie oder von Hilfstruppen der italienischen Polizei verhaftet werden, zur Aburteilung an Italien ĂŒberstellen, das zur Ăbernahme verpflichtet ist und vatikanisches Recht anzuwenden hat. Bei einer vorherigen Flucht auf italienisches Territorium wird ohne weiteres aufgrund der italienischen Gesetze gegen den TĂ€ter vorgegangen.
Der Vatikanstaat hat, wenn die Anzahl der Straftaten in Relation zur Anzahl der Einwohner gestellt wird, die höchste KriminalitĂ€tsrate der Welt; tatsĂ€chlich ist dies aber darauf zurĂŒckzufĂŒhren, dass TĂ€ter und Opfer der Straftaten so gut wie ausschlieĂlich aus dem Kreise der jĂ€hrlich 18 Millionen Besucher stammen. Hierbei handelt es sich hauptsĂ€chlich um KleinkriminalitĂ€t wie etwa HandtaschendiebstĂ€hle. Das vatikanische GefĂ€ngnis bietet nur zwei Personen Platz. Es wurde im Laufe der Geschichte nur selten genutzt: Einer der Insassen war ein Priester, der wegen illegalen Geldtransfers verurteilt wurde; der zweite war ein Mann, der beim MĂŒnzdiebstahl im Petersdom ertappt wurde; der dritte war ein schwedischer Tourist, der einen Priester attackierte und zuletzt wurde ein Schweizer Besucher inhaftiert, der einen Gardisten gröblich beleidigt hatte. Der Papst-AttentĂ€ter Mehmet Ali AÄca verbĂŒĂte seine Strafe nicht im Vatikan, sondern in einem römischen GefĂ€ngnis. Medienberichten zufolge saĂ im Jahr 2012 der Kammerdiener des Papstes im Vatikan ein, der wegen der âVatileaksâ-AffĂ€re in die Schlagzeilen geraten war. Ende 2015 war Lucio Ăngel Vallejo Balda im Zusammenhang mit der âzweiten Vatileaks-AffĂ€reâ dort in Haft.
In der Feuerwehr der Vatikanstadt waren im Jahr 2018 insgesamt 37 Berufsfeuerwehrleute organisiert, die in einer Feuerwache, in denen acht Feuerwehrfahrzeuge bereitstehen, tÀtig sind. Die vatikanische Feuerwehrorganisation Corpo dei vigili del fuoco dello Stato della Città del Vaticano reprÀsentiert die vatikanische Feuerwehr mit ihren Feuerwehrangehörigen im Weltfeuerwehrverband CTIF.
Als souverÀner Staat wickelt der Vatikan seine FinanzgeschÀfte eigenstÀndig ab.
Anfang der 1990er Jahre haben neben der Offenlegung der Staatsfinanzen auch spĂŒrbare BemĂŒhungen eingesetzt, die ĂŒber Jahrhunderte gewachsene Organisationsstruktur zu vereinfachen. Die Verwaltung der vatikanischen Vermögenswerte stĂŒtzt sich nun auf vier SĂ€ulen:
Zu den Haupteinnahmequellen des Vatikans gehören, abgesehen von den Einnahmen aus den grundsteuerfreien Immobilien, die GeschĂ€fte innerhalb des Vatikans. Die Gewinne des Supermarktes ebenso wie die ĂberschĂŒsse der Vatikantankstelle, der Apotheke und des BekleidungsgeschĂ€ftes flieĂen in die Staatskasse. Die Kartenzahlungen in diesen Einrichtungen wurden zum 1. Januar 2013 unterbunden, jedoch schon wenige Wochen spĂ€ter wieder ermöglicht. Als BegrĂŒndung wurde genannt, dass der Vatikan die internationalen GeldwĂ€scheregeln nicht befolge. Daher dĂŒrfe der Betreiber der Terminals, die italienische Tochter der Deutschen Bank, nicht weiter im Vatikan operieren.
Weitere Einnahmen werden durch SouvenirstĂ€nde, Eintrittsgelder und Spenden erzielt. JĂ€hrlich werden im Schnitt etwa 85 Millionen Euro an den Vatikan gespendet. Andere Einnahmequellen sind der Verkauf von vatikanischen EuromĂŒnzen und SonderprĂ€gungen sowie Briefmarken. Die Vermietung von rund 2400 Immobilien auĂerhalb des Vatikans garantiert ebenfalls ein regelmĂ€Ăiges Einkommen.
Zudem besitzt der Vatikan Gold, das in New York lagert, gut 850 Immobilien im geschĂ€tzten Wert von 1,5 Milliarden Euro sowie KunstschĂ€tze von unschĂ€tzbarem immateriellen Wert, von denen der frĂŒhere Papst Johannes Paul II. sagte: âSie sind unverkĂ€uflich, sie gehören allen Menschen.â
Von der Staatsbilanz sind die Einnahmen aus Kirchensteuern sowie bestimmte Aufwendungen ausdrĂŒcklich ausgeschlossen. Diese flieĂen direkt den Diözesen und Ordensgemeinschaften in aller Welt zu, die jedoch die Arbeit des Papstes, der vatikanischen Kongregationen, RĂ€te und Kirchengerichte mit MillionenbetrĂ€gen unterstĂŒtzen. Nach Angaben verschiedener BistĂŒmer in Deutschland verstehe sich die katholische Kirche ausdrĂŒcklich als Weltkirche, und da der Vatikan wichtige ĂŒbergeordnete Aufgaben wahrnehme, tragen ĂŒber den Verband der Diözesen Deutschlands demzufolge alle deutschen BistĂŒmer pro Jahr einen Anteil fĂŒr die Aufgaben der Weltkirche bei.
Obwohl die Vatikanstadt nicht Mitglied der EuropĂ€ischen Union ist, ist der Euro (als NachfolgewĂ€hrung der seinerzeit der Italienischen Lira entsprechenden Vatikanischen Lira) durch bilaterale VertrĂ€ge offizielles Zahlungsmittel. FĂŒr den Handel mit dem Vatikan gelten jedoch die gleichen Zollbestimmungen wie fĂŒr den Handel mit LĂ€ndern auĂerhalb des EuropĂ€ischen Binnenmarktes.
Das Budget umfasste 2008 Ausgaben von umgerechnet 356,8 Mio. US-Dollar bei Einnahmen von umgerechnet 355,5 Mio. US-Dollar. Bischof Carlo Maria ViganĂČ hat als GeneralsekretĂ€r der wirtschaftlichen Verwaltung des Vatikans den Haushalt saniert und von einem Verlust von ca. 8 Mio. ⏠im Jahr 2009 zu einem Ăberschuss von mehr als 34 Mio. ⏠2010 gefĂŒhrt.
Am 22. November 2024 warnte Papst Franziskus in einem Schreiben vor leeren Rentenkassen im Vatikan. Dies könne zu GehaltskĂŒrzungen und den Wegfall anderer VergĂŒnstigungen fĂŒhren. Der Vatikan ist schon lĂ€nger finanziell angeschlagen. Ursachen sind Misswirtschaft, Defizite im Budget und vor allem weniger Einnahmen durch die Corona-Pandemie.
Im Vatikan gibt es keine Umsatzsteuer. Wirtschaftswerbung ist verboten, auĂer an Kraftfahrzeugen.
Im Jahre 2010 wurde der 100. Brunnen im Vatikan eröffnet. Ein bekannter historischer Brunnen in der Vatikanstadt ist der Galeerenbrunnen.
Es gibt keinen Friseur, kein Krankenhaus (jedoch eine Krankenstation), keine Schule, jedoch einen Supermarkt, eine Apotheke (seit 1874) und mehrere Tankstellen. Der Abfall wird durch die römische Stadtverwaltung abtransportiert. In den vatikanischen Museen befinden sich ein Selbstbedienungsrestaurant, eine Pizzeria und ein CafĂ©, auf dem Dach der Peterskirche ein SouvenirgeschĂ€ft und ein kleines CafĂ©. Es gibt im Vatikan keinen privaten Grundbesitz, Wohnungen werden den VatikanbĂŒrgern fĂŒr die Dauer ihres Amtes zugeteilt. Die StaatsbĂŒrger zahlen weder fĂŒr elektrischen Strom noch fĂŒr Telefon. Die Mieten sind sehr niedrig und betragen etwa vier Prozent des Einkommens.
Die Einkommen der unteren Gehaltsklasse betragen um die 1300 Euro, ein Kardinal erhĂ€lt etwas mehr als das Doppelte. Vatikanische GehĂ€lter unterliegen keiner Einkommensteuer. Der Papst selbst bezieht kein Gehalt. 1981 wurde mit der âArbeitnehmervereinigung der Laien im Vatikanâ eine Art Gewerkschaft gegrĂŒndet. Im Vatikan gilt eine 36-Stunden-Woche, Tarifverhandlungen gibt es nicht.
Die Geldautomaten im Vatikan (automatum monetale, Plural: automata monetalia) besitzen auch eine lateinische Sprachauswahl.
Der Vatikan verfĂŒgt seit 1933 ĂŒber einen eigenen Bahnhof und rund 200 Meter Schienenstrecke. Damit verfĂŒgt der Vatikan bezogen auf die Bevölkerung ĂŒber die höchste Bahnhofsdichte weltweit. Der Bahnhof wird nur selten von der Kurie selbst fĂŒr die Personenbeförderung genutzt, zuletzt 1979 (zum nĂ€chstgelegenen Bahnhof Roma San Pietro), 2002 (nach Assisi) von Johannes Paul II. und 2011 von Papst Benedikt XVI. ebenfalls nach Assisi. Jeden Samstag fĂ€hrt ein Zug der FS im Auftrag der Vatikanischen Museen eine Besuchergruppe von diesem Bahnhof nach Castel Gandolfo. DarĂŒber hinaus gibt es immer wieder Sonderfahrten fĂŒr Reisegruppen, z. B. im Jahre 2008 fĂŒr die Deutsche Gesellschaft fĂŒr Eisenbahngeschichte. Ansonsten wird diese Schienenstrecke zum GĂŒtertransport benutzt. Die Zufahrt zur Vatikanstadt ist durch ein groĂes Tor von Rom getrennt. Der Gleisanschluss des Vatikans an die italienische Eisenbahninfrastruktur wird durch die Vatikanische Staatsbahn betrieben. Seit 2003 ist im Bahnhof ein kleines Kaufhaus untergebracht.
Der Bahnhof Roma San Pietro (Luftlinie 500 m sĂŒdlich der Vatikanstadt) wird im regelmĂ€Ăigen Schienenpersonennahverkehr bedient. Dort halten die S-Bahn-Ă€hnlichen ZĂŒge der Linien FL 3 und 5, welche Rom mit Viterbo und Civitavecchia verbinden.
Im Vatikan befindet sich der Vatikanische Heliport als Hubschrauberlandeplatz. Die nÀchstgelegenen VerkehrsflughÀfen sind Rom-Ciampino und Rom-Fiumicino.
Die etwa 50 StraĂen tragen StraĂennamen und -schilder. Die beiden âHauptstraĂenâ sind die Via del Pellegrino und die Via di Belvedere, die beide beim St.-Anna-Tor, der Haupteinfahrt in die Vatikanstadt, beginnen.
Innerhalb der Vatikanstadt verkehren keine Nahverkehrsmittel. Im öffentlichen Nahverkehr ist die Vatikanstadt vom römischen U-Bahnhof Ottaviano der Metro-Linie A zu Fuà erreichbar. Die geplante Metro-Linie C sollte eigentlich nach 2021 eine U-Bahn-Station am Petersplatz bedienen; der Ausbau wird nach derzeitigem Stand inzwischen aber nicht mehr weiter betrieben werden.
DarĂŒber hinaus ist die Vatikanstadt ĂŒber die Haltestelle Risorgimento mit der Linie 19 der StraĂenbahn Rom und diversen Buslinien erreichbar. Eine dieser Buslinien ist die Linie 49 (Stazione Roma Monte Mario FL 3 â Via di Torrevecchia â L.GO Boccea/Cornelia A â Risorgimento/San Pietro 19 â Piazza Cavour), die ĂŒber die Viale Vaticano den Norden und Osten der Vatikanstadt erschlieĂt. Die StraĂenbahnlinie 19 hĂ€lt auch an der Haltestelle Ottaviano, sodass sie sich dort mit der Metro-Linie A kreuzt. Alle diese Linien werden von der ATAC betrieben.
Obwohl die Vatikanstadt keinen direkten Zugang zum Meer besitzt, ist ihr gemÀà der ErklĂ€rung von Barcelona aus dem Jahr 1921 die Hochseeschifffahrt mit eigenen Schiffen unter der pĂ€pstlichen Flagge gestattet â ein Recht, das derzeit nicht ausgeĂŒbt wird.
2008 erhielt der Vatikanstaat den EuropĂ€ischen Solarpreis 2008 fĂŒr die Installation einer Solarstromanlage von der GröĂe eines FuĂballfeldes (etwa 2400 Module bei 222 kWp) auf der pĂ€pstlichen Audienzhalle. Dadurch werden seit der Installation vom Vatikan pro Jahr rund 220 Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid ausgestoĂen.
Mit der Motu proprio Fratello Sole (âBruder Sonneâ) wies Papst Franziskus im Juni 2024 die Errichtung einer FreiflĂ€chen-Photovoltaikanlage auf dem Exterretorialgebiet in Santa Maria di Galeria an, die kĂŒnftig den gesamten Vatikanstaat und Radio Vatikan mit Strom versorgen soll.
Als souverĂ€ner Staat besitzt der Vatikan mit der âPoste Vaticaneâ eine eigene Postverwaltung, deren Briefmarken ausschlieĂlich auf eigenem Territorium gĂŒltig sind. Das Porto richtet sich nach den entsprechenden Entgelten der italienischen Post. In der Vatikanstadt werden pro Einwohner und Jahr die meisten PoststĂŒcke versandt (7200); zum Vergleich: in den Vereinigten Staaten sind es 660 und in Italien 109 pro Jahr.
Die Top-Level-Domain der Vatikanstadt ist .va. Sie zĂ€hlt zu den lĂ€nderspezifischen Top-Level-Domains mit den wenigsten aktiven Adressen ĂŒberhaupt. Die Amtssprache ist Latein.
Das gesamte Gebiet der Vatikanstadt ist seit 1984 durch die Organisation der Vereinten Nationen fĂŒr Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) als Weltkulturerbe anerkannt. Die Vatikanstadt ist somit der einzige Staat der Welt, dessen komplettes Territorium von der UNESCO geschĂŒtzt ist. DarĂŒber hinaus ist die Vatikanstadt bei der UNESCO als Denkmalzentrum (englisch centre containing monuments) im âInternationalen Register fĂŒr Kulturgut unter Sonderschutzâ entsprechend Kapitel II der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten eingetragen.
Der Vatikan besitzt eine FuĂballauswahl und eine eigene Liga. Da das Land jedoch ĂŒber keinen FuĂballplatz verfĂŒgt, der den FIFA-Normen entspricht, ist die Vatikanstadt kein Mitglied der FIFA.
Seit 2013 gibt es im Vatikanstaat ein eigenes Cricketteam, den St Peterâs Cricket Club.
Der Vatikan ist zwar Zentrum der katholischen Kirche, besitzt jedoch auf seinem Staatsgebiet keinen Bischofssitz. Der Petersdom war niemals bischöfliche Kathedrale, sondern Grabeskirche des Apostels Petrus. Die Kathedrale der Diözese Rom ist San Giovanni in Laterano (exterritoriales Gebiet). Selbst die Pfarrkirche der Pfarrei des Vatikanstaates ist nicht St. Peter, sondern SantâAnna dei Palafrenieri.