Das Sultanat Brunei (amtlich Brunei Darussalam, malaiisch Negara Brunei Darussalam) ist ein Staat in SĂŒdostasien. Er liegt auf der Insel Borneo (indonesisch Kalimantan) im SĂŒdchinesischen Meer und grenzt an Malaysia. Das Staatsgebiet ist der Rest eines in historischer Zeit weit gröĂeren Sultanates, das zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert fast die komplette NordkĂŒste Borneos umfasste. Ergiebige Erdölvorkommen in Verbindung mit geringer Bevölkerung und relativer StabilitĂ€t haben Brunei zu einem der reichsten Staaten der Erde gemacht.
Brunei liegt an der NordkĂŒste der Insel Borneo, dem sĂŒdchinesischen Meer zugewandt. Seine beiden Landesteile werden durch das zum ostmalaysischen Bundesstaat Sarawak gehörende Limbang-Tal getrennt. Temburong, der kaum erschlossene Ostteil, ist ĂŒber die Temburong-BrĂŒcke mit dem Westteil verbunden. An den dicht besiedelten KĂŒstenraum Bruneis schlieĂt sich ein flaches HĂŒgelland an. Im Westen und Nordosten gibt es ausgedehnte SĂŒmpfe. Die meisten FlĂŒsse flieĂen nach Norden zur KĂŒste, unter ihnen auch der Belait, der lĂ€ngste Fluss des Landes. Nur im Grenzgebiet zu Sarawak gibt es höhere Berge, darunter den 1850 m hohen Bukit Pagon. Das Staatsgebiet ist, mit Ausnahme der KĂŒste im Norden, von dem malaysischen Bundesstaat Sarawak umschlossen. Brunei hat also nur einen Nachbarn, Malaysia. Die LĂ€nge der Grenze zum Nachbarn betrĂ€gt 381 km, die der KĂŒstenlinie 161 km.
In Brunei herrscht tropisches Regenwaldklima mit einer hohen Luftfeuchtigkeit und durchschnittlichen Temperaturen von 27 °C. Die NiederschlĂ€ge, die von ca. 2500 mm an der KĂŒste auf 7500 mm im Landesinneren ansteigen, fallen vorwiegend in der Zeit des Nordostmonsuns von November bis MĂ€rz. Es gibt keine Trockenzeit. Im Weltrisikobericht 2021 liegt Brunei auf Rang 6 der LĂ€nder mit dem weltweit höchsten Risiko, dass aus einem extremen Naturereignis eine Katastrophe wird.
An der KĂŒste sind die Mangroven wegen der Erdölförderung weitgehend verschwunden. Tropische RegenwĂ€lder nehmen das dĂŒnn besiedelte Landesinnere ein. Zur Fauna gehören Affen, Reptilien und Vögel.
In Brunei sind 58 % der LandflĂ€che PrimĂ€rwald, und 2.260 kmÂČ (39 % der GesamtflĂ€che) wurden zu Schutzgebieten erklĂ€rt. Den in den RegenwĂ€ldern lebenden indigenen Gruppen ist die traditionelle Jagd erlaubt. Der Gebrauch von Schusswaffen ist seit 1962 verboten. Ăkologische Probleme sind meist durch die Förderung des Erdöls bedingt.
Brunei ist nach Luxemburg der flĂ€chenmĂ€Ăig siebtkleinste Staat der Erde, der kein Inselstaat ist, und der kleinste auĂerhalb Europas. Die gleiche Position ergibt sich (Stand 2022) nach Einwohnerzahl ungefĂ€hr gleichauf mit Belize.
Brunei hatte 2022 449.000 Einwohner. Das jĂ€hrliche Bevölkerungswachstum betrug +0,8 %. Zum Bevölkerungswachstum trug ein GeburtenĂŒberschuss (Geburtenquote 13,5 pro 1000 Einwohner vs. Sterbequote: 5,4 pro 1000 Einwohner) bei. Die Anzahl der Geburten pro Frau lag 2022 statistisch bei 1,8, die der Region Ostasien und Ozeanien betrug 1,5. Der Median des Alters der Bevölkerung lag im Jahr 2021 bei 31,8 Jahren. Im Jahr 2023 waren 21,8 Prozent der Bevölkerung unter 15 Jahre, wĂ€hrend der Anteil der ĂŒber 64-JĂ€hrigen 6,6 Prozent der Bevölkerung betrug.
Die Bevölkerung Bruneis ist sehr ungleich verteilt, im Westteil leben ĂŒber 90 % der Bevölkerung, davon allein 46.000 in der Hauptstadt Bandar Seri Begawan. Andere bedeutende StĂ€dte des Landes sind Muara, Seria und deren Nachbarstadt Kuala Belait.
Im Jahre 2010 waren rund 65 Prozent der Einwohner Bruneis âStaatsbĂŒrgerâ, also vor allem Malaien. Etwa 20 Prozent der StaatsbĂŒrger gehören indigenen Volksgruppen an, hierzu gehören vor allem Iban, die noch in charakteristischen LanghĂ€usern leben und ihre traditionellen Religionen praktizieren. Etwa 8 Prozent der Einwohner Bruneis sind âNicht-StaatsbĂŒrgerâ. Hierbei handelt es sich vor allem um ethnische Chinesen, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben und bruneiische Reisedokumente besitzen, denen aber bei der UnabhĂ€ngigkeit im Jahre 1984 die StaatsbĂŒrgerschaft verwehrt wurde. Weitere 27 Prozent der Einwohner Bruneis sind StaatsbĂŒrger anderer LĂ€nder, hier vor allem ArbeitskrĂ€fte aus den NachbarlĂ€ndern, die nur ein befristetes Aufenthaltsrecht in Brunei haben.
Lange Zeit hat sich das Sultanat fremden EinflĂŒssen verschlossen, auch um illegale Einwanderung zu verhindern. Im Jahre 2017 waren 25,1 % der Bevölkerung Migranten. HĂ€ufigste HerkunftslĂ€nder waren Malaysia (50.000 Personen), Thailand (20.000) und die Philippinen (10.000).
Amtssprache im Land ist Malaiisch, als Handelssprachen dienen Englisch und Chinesisch.
Die VolkszĂ€hlung von 2001 ergab, dass 75 Prozent der Einwohner Bruneis Muslime sind. Der sunnitische Islam schafiitischer Rechtsschule, zu dem sich die Malaien bekennen, ist Staatsreligion. Etwa 9 Prozent der Bevölkerung gehören dem Christentum in Brunei an (unter anderem der katholischen Kirche von Brunei). Etwa 8,5 Prozent bekennen sich zum Buddhismus. Anreize finanzieller Natur, die Nicht-Muslime zum Ăbertritt zum Islam bewegen sollten, haben wenig Wirkung gezeigt. Das Konzept des Malaiisch-Islamischen Brunei, das die Herrschaft der Sultansfamilie legitimieren soll, geht mit einer Islamisierung des gesellschaftlichen Lebens einher. Der bruneiische Staat fördert somit religiöse Schulen, die Pilgerfahrt nach Mekka, die Entwicklung eines islamischen Finanzwesens und hat die Scharia-Gerichte eingefĂŒhrt. Diese Hinwendung zu islamischen Traditionen birgt das Risiko, dass KrĂ€fte mit noch radikaleren Vorstellungen die Herrschaft des Sultans herausfordern.
Brunei ist ein reicher, absolutistischer Wohlfahrtsstaat; Bildungs- und Gesundheitssystem auf hohem Niveau stehen kostenlos zur VerfĂŒgung. Es besteht eine neunjĂ€hrige Schulpflicht. Der Besuch von Schulen und UniversitĂ€ten (auch im Ausland) ist kostenfrei. In Bandar Seri Begawan steht die UniversitĂ€t von Brunei Darussalam. Der Unterricht wird an den Grund- und Oberschulen auf Malaiisch, Englisch oder Chinesisch abgehalten.
Die Gesundheitsausgaben des Landes betrugen im Jahr 2021 2,2 % des Bruttoinlandsprodukts. Im Jahr 2017 praktizierten in Brunei 15,9 Ărztinnen und Ărzte je 10.000 Einwohner. Die Sterblichkeit bei unter 5-jĂ€hrigen betrug 2022 9,7 pro 1000 Lebendgeburten. Die Lebenserwartung der Einwohner Bruneis ab der Geburt lag 2022 bei 74,6 Jahren (Frauen: 76,8, MĂ€nner: 72,5).
Ăbersetzt ins Deutsche bedeutet der arabische Begriff Darussalam (ۯۧ۱ ۧÙŰłÙŰ§Ù , DMG dÄru s-salÄm) so viel wie Ort des Friedens und bezeichnet im islamischen VerstĂ€ndnis jeden Staat, dessen Gesetzgebung sich am islamischen Recht, der Scharia, orientiert. Negara bedeutet auf Malaiisch Staat und der eigentliche Name des Landes Brunei ist mit Borneo verwandt.
Der bruneiische Staatsmythos fĂŒhrt die Existenz des Staates und seiner Herrschaftsfamilie auf das Jahr 1363 zurĂŒck. In diesem Jahr soll Sultan Awak Alak Betatar zum Islam ĂŒbergetreten sein und damit die Dynastie gegrĂŒndet haben. Dies ist historisch jedoch nicht belegt. Zwischen dem 15. und 17. Jahrhundert beherrschte Brunei â unter anderem unter Sultan Bolkiah â neben der NordkĂŒste Borneos auch den Sulu-Archipel und Palawan, welche heute zu den Philippinen gehören. Diese Phase gilt als die BlĂŒtezeit des Staates Brunei.
Als erster EuropÀer gelangte 1521 der spanische Seefahrer Juan Sebastiån Elcano nach Brunei. Daraufhin nahm der Handel mit den EuropÀern rasch zu. Auseinandersetzungen mit Spanien kulminierten 1578 im Kastilischen Krieg.
In der ersten HĂ€lfte des 19. Jahrhunderts folgte eine Periode des Verfalls, der durch innerstaatliche Streitigkeiten um die Thronfolge, die Expansion der europĂ€ischen KolonialmĂ€chte und die Zunahme der Piraterie beschleunigt wurde. Bruneis regionaler Einfluss schrumpfte. 1842 hatte der Sultan von Brunei das Gebiet von Sarawak dem britischen Armeeoffizier Sir James Brooke fĂŒr dessen Hilfe bei der Niederschlagung eines Aufstandes ĂŒberlassen. Dieser nahm den Titel eines Radschas (König) an und konnte sein Territorium auf Kosten des Sultans nach und nach erweitern. 1847, als die Insel Labuan an GroĂbritannien fiel, war Brunei schon fast auf seine heutige GröĂe reduziert. Im gleichen Jahr schlossen die Briten mit Brunei den anglo-bruneiischen Vertrag ab, mit welchem Brunei seine auĂenpolitische SouverĂ€nitĂ€t auf den britischen Generalkonsul auf Borneo ĂŒbertrug. Am 29. Dezember 1877 vergab Sultan Abdul Mumin der britischen North Borneo Chartered Company eine Konzession fĂŒr 15.000 Straits-Dollar und ĂŒberlieĂ der Handelsgesellschaft das heutige Sabah.
1888 wurde das Restsultanat britisches Protektorat und gehörte zu Britisch-Nordborneo. Im Jahre 1905 wurde ein Herrschaftsvertrag unterzeichnet, laut dem dem Sultan britische Berater beiseite gestellt wurden, deren RatschlĂ€ge bindend waren. Nur in Religionsfragen behielt der Sultan seine eigene Entscheidungsbefugnis. Im Gegenzug garantierte England den Fortbestand der Dynastie. Im Jahre 1929 wurde in Seria Erdöl entdeckt, im Jahre 1932 begann die Förderung durch Brunei Shell Petroleum Co. Schnell wurde Brunei zum drittgröĂten Erdölproduzenten des Commonwealth of Nations, die Ăleinnahmen und das Protektorat erlaubten dem Herrscherhaus, sich zu konsolidieren und Konkurrenten zu entmachten. Von 1941 bis 1945 war Brunei nach der Invasion Borneos von der japanischen Armee besetzt. 1946 ĂŒbernahm eine Zivilregierung in Brunei wieder die Regierung und Sultan Omar Ali Saifuddin III. ĂŒbernahm nach dem Tod von Sultan Ahmad Tajuddin die FĂŒhrung des Landes. In den 1950er Jahren begann die Förderung von Ăl und Gas vor Bruneis KĂŒste. Die EinkĂŒnfte aus dem Rohstoffverkauf lieĂen das Land sich von einer Agrarökonomie zu einer Rentenökonomie entwickeln. Parallel dazu kĂ€mpften Bruneis Nachbarn, das heutige Malaysia und das heutige Indonesien, um ihre UnabhĂ€ngigkeit. In Brunei entstand 1956 eine Partei namens Bruneiische Volkspartei, die einen Zusammenschluss von Sabah, Sarawak und Brunei unter FĂŒhrung des Sultans von Brunei forderte. Sultan Omar Ali Saifuddin III. bevorzugte es jedoch, auf eine Vereinigung mit Malaysia hinzuarbeiten; demokratische Partizipation lehnte er ab. Am 29. September 1959 verabschiedete der Sultan auf britischen Druck hin die erste Verfassung Bruneis. Diese sah unter anderem die Bildung eines Gesetzgebenden Rates als ein indirekt gewĂ€hltes Parlament vor. Im gleichen Jahr unterzeichnete man einen neuen Protektoratsvertrag, gemÀà dem die Briten die Hoheit ĂŒber Bruneis AuĂen- und Verteidigungspolitik sowie die innere Sicherheit behielten. Abgesehen davon wurde Brunei in die Selbstverwaltung entlassen. Bei den ersten Wahlen zum Gesetzgebenden Rat errang die oppositionelle Volkspartei fast alle Mandate, der Sultan lehnte eine Zusammenarbeit mit ihr jedoch weiterhin ab. Im Dezember 1962 kam es deshalb zum Aufstand der Volkspartei und ihres militĂ€rischen Arms, der Nationalarmee von Nordkalimantan. Er wurde von britischen Truppen innerhalb kurzer Zeit niedergeschlagen. Die Volkspartei wurde verboten, der Gesetzgebende Rat aufgelöst. Die Bevölkerung Bruneis umfasste Anfang der 1960er Jahre rund 85.000 Einwohner, davon 40.000 Malaien, 25.000 Dayak, 18.000 Han und 2.000 EuropĂ€er und Sonstige.
Im Jahre 1965 scheiterten Verhandlungen ĂŒber einen Anschluss an Malaysia daran, dass man sich nicht ĂŒber die Aufteilung der Einnahmen aus der Erdöl- und Erdgasförderung einigen konnte. Auch der Status des Sultans von Brunei gegenĂŒber den anderen malaiischen Herrschern blieb ohne Einigung. Sultan Omar Saifuddien III. dankte zwei Jahre spĂ€ter zu Gunsten seines Sohnes Hassanal Bolkiah ab.
Im Januar 1979 schlossen die britische Regierung unter Premierminister James Callaghan und Sultan Hassanal Bolkiah den letzten Protektoratsvertrag. Er besagte, dass die Verantwortung ĂŒber die innere Sicherheit in bruneiische HĂ€nde gelegt wĂŒrde und Brunei zum 1. Januar 1984 ein unabhĂ€ngiger Staat werden sollte. Seit der kompletten MachtĂŒbernahme ist Brunei eine malaiisch-islamische Monarchie, die mit weicher Repression gegen Kritiker und Oppositionelle agiert und die Elite und Mittelschicht mit groĂzĂŒgigen Versorgungsleistungen in einen Rentenstaat einbindet (Kooptation).
Im August 1998 setzte der Sultan von Brunei seinen Àltesten Sohn Prinz al-Muhtadee Billah als Kronprinzen ein.
Brunei ist die einzige absolute Monarchie in SĂŒdostasien. Der Sultan ist gleichzeitig Staatsoberhaupt und religiöses Oberhaupt Bruneis. In seinen HĂ€nden liegt die Staats- und Rechtssprechungsgewalt. Der Sultan Bruneis Hassanal Bolkiah regiert das Land seit 1984 (bzw. 1967) und ist eines der am lĂ€ngsten amtierenden StaatsoberhĂ€upter weltweit. Ideologisch basiert das politische Leben seit den 1980er Jahren auf dem Konzept eines malaiisch-islamischen Brunei, wonach die Monarchie die malaiische Sprache, Kultur und Traditionen sowie die islamische Religion und das islamische Recht bewahrt und eine von Gott gewollte, alle Klassen und Schichten ĂŒbergreifende Regierungsform ist.
Das politische Leben Bruneis basiert auf der Verfassung von 1959, die 2004 und 2006 geĂ€ndert wurde, und auf der Nachfolge- und Regentschaftsproklamation von 1959. Die Verfassung dient als rechtliches Mittel, um die Alleinherrschaft des Sultans zu festigen; die Macht des Sultans wird weder durch Menschen- noch durch BĂŒrgerrechte begrenzt. Die Verfassung Bruneis ist die einzige Verfassung SĂŒdostasiens, die auĂer der freien ReligionsausĂŒbung keinerlei Grundrechte definiert. Das Volk hat so geringe Mitbestimmungsrechte, dass man im Falle von Brunei nicht von einer konstitutionellen Monarchie sprechen kann.
Der Sultan teilt seine politische Macht mithin mit niemandem. Er ist Staatsoberhaupt, Oberhaupt der offiziellen Religion, Premierminister, Finanzminister, Verteidigungsminister und Oberbefehlshaber der StreitkrĂ€fte. Auch der gesamte Justizapparat untersteht ihm; statt eines Justizministeriums ist ihm als Premierminister ein BĂŒro fĂŒr Justizangelegenheiten beigeordnet. Die anderen Minister gehören in der Regel der Sultansfamilie an. Es ist vorgesehen, dass nur malaiische Muslime bestimmte RegierungsĂ€mter besetzen dĂŒrfen. Auf StaatssekretĂ€rsebene arbeiten auch Nicht-Mitglieder der Sultansfamilie, teilweise auch Angehörige der chinesischen Minderheit.
Der Sultan kann zu seinen Lebzeiten einen Thronfolger festlegen. Tut er dies nicht, bestimmt nach seinem Ableben der Erbfolgerat einen neuen Sultan. Ist der Sultan noch minderjÀhrig, regiert ein Regentschaftsrat an seiner Stelle.
Dem Sultan arbeiten der Staatsrat, der Ministerrat, der Religionsrat, der Erbfolgerat, der Gesetzgebende Rat und der Adat-Istiadat-Rat zu. Der Adat-Istiadat-Rat berĂ€t den Sultan bezĂŒglich malaiischer BrĂ€uche und Staatszeremonien. Im Staatsrat sind vor allem Vertreter des traditionellen Adels vertreten; er dient dem Sultan vor allem dazu, die LoyalitĂ€t des Adels sicherzustellen. Im Gesetzgebenden Rat hat der Sultan das Initiativrecht. Der Gesetzgebende Rat hat das Recht, Gesetze zu beurteilen und den Haushaltsentwurf zu begutachten. Der Sultan darf sich jedoch ĂŒber das Urteil des Gesetzgebenden Rates hinwegsetzen und abgelehnte Gesetze trotzdem in Kraft bringen. Die 33 Mitglieder des Gesetzgebenden Rates werden teilweise vom Sultan ernannt, teilweise sind sie aufgrund ihres Amtes Mitglieder des Rates, teilweise werden sie indirekt von den Vorstehern der Dörfer und Distrikte gewĂ€hlt. Von den 33 derzeitigen Mitgliedern (Stand 2017) des Gesetzgebenden Rates wurden 20 vom Sultan ernannt; die anderen 13 sind Mitglieder von Amts wegen, nĂ€mlich der Sultan, der Kronprinz und elf Minister. Von den 33 Ratsmitgliedern sind drei Frauen. Die Legislaturperiode liegt im Ermessen des Sultans. Die Mitglieder aller anderen RĂ€te werden vom Sultan ohne Mitsprache anderer staatlicher Organe bestimmt und entlassen.
Seit den VerfassungsĂ€nderungen von 2004 und 2006 wird jegliche Proklamation des Sultans sofort geltendes Recht. Die Zustimmung der Legislativen ist dafĂŒr nicht erforderlich; auch die Verfassung kann vom Sultan per Proklamation geĂ€ndert werden. Eine richterliche PrĂŒfung von Gesetzen oder Verordnungen ist nicht vorgesehen.
In Brunei werden die Dorf- und Distriktsvorsteher gewÀhlt, wobei keine Parteien, sondern Einzelpersonen zur Wahl antreten. Einige Mitglieder des Gesetzgebenden Rates werden von den Dorf- und Distriktsvorstehern gewÀhlt. Frauen haben kein Wahlrecht.
Die erste und bisher einzige Partei, die es in der Geschichte Bruneis geschafft hat, ein politisches Programm, eine Organisationsstruktur und nennenswerte Mitgliederzahlen zu haben, war die pan-bornesische Bruneiische Volkspartei. Sie war auch die einzige Partei, die mit eigenen Mitgliedern zu Wahlen angetreten ist. Nach der Rebellion von 1962 wurde die Volkspartei verboten.
Erst seit 1985 ist es wieder erlaubt, Parteien zu grĂŒnden. Dazu ist eine Zulassung des Innenministeriums notwendig, die jederzeit widerrufen werden kann. Die Parteien mĂŒssen dem Ministerium jĂ€hrlich Rechenschaft ĂŒber ihre AktivitĂ€ten ablegen. Alle Personen, die im MilitĂ€r, bei der Polizei oder im öffentlichen Dienst beschĂ€ftigt sind, dĂŒrfen keiner Partei beitreten. Aus diesen GrĂŒnden gibt es nur wenige Kleinparteien mit wenigen Hundert Mitgliedern, die vom Sultan aus auĂenpolitischen ErwĂ€gungen geduldet werden.
Das bruneiische Rechtssystem kombiniert das britische Common Law mit islamischen Rechtsvorschriften. Es unterhĂ€lt ein dreistufiges Gerichtssystem, wobei die Richter vom Sultan ernannt werden. Es gibt kein Verfassungsgericht, da der Sultan alle Gesetze und die Verfassung nach GutdĂŒnken Ă€ndern kann. Ebenso gibt es keinerlei Möglichkeiten, gegen den Sultan oder den bruneiischen Staat vorzugehen, wenn man als BĂŒrger seine Rechte verletzt sieht.
Die Scharia-Gerichte wurden zwischen 1998 und 2000 eingefĂŒhrt. SpĂ€ter wurde die Anwendbarkeit der Scharia auf die gesamte Bevölkerung â auch die nicht-muslimische â ausgedehnt. Auch hier gilt, dass es ein dreistufiges Gerichtssystem gibt, dessen Oberster Richter der Sultan ist. Sofern es Konflikte in den Entscheidungen zwischen Scharia-Gerichten und weltlichen Gerichten gibt, so geht die Entscheidung des Scharia-Gerichtes vor. In Brunei kann die Todesstrafe als höchste Strafe verhĂ€ngt werden. Sie wurde seit EinfĂŒhrung der verschĂ€rften Scharia-Gesetzgebung 2014 und auch unter westlichem Recht seit der UnabhĂ€ngigkeit 1984 nicht vollstreckt. Das Gleiche gilt fĂŒr die in der Scharia vorgesehenen Körperstrafen.
Der Sultan, die bruneiische Königsfamilie und alle Personen, die im Auftrag des Sultans handeln, genieĂen unbeschrĂ€nkte ImmunitĂ€t.
Dem bruneiischen Rechtssystem wird ein hoher Grad an ProfessionalitÀt bescheinigt, was teilweise dadurch bedingt ist, dass viele bruneiische Juristen in Malaysia oder England studieren. Im Rechtsstaatsindikator der Weltbank nimmt Brunei trotz Scharia und ImmunitÀt der Herrscherfamilie einen relativ guten Platz ein.
Nach der Erlangung der UnabhĂ€ngigkeit von GroĂbritannien im Jahr 1984 trat in Brunei ein Strafgesetz in Kraft, das auf dem islamischen Scharia-Gesetz und dem britischen Common Law beruht.
Im April 2014 wurden die Gesetze dahingehend geĂ€ndert, dass die Todesstrafe durch Steinigung wieder regelmĂ€Ăig durchgefĂŒhrt werden kann. Mit dem Tode bestrafbar sind demnach Mord, Raub, Vergewaltigung, Ehebruch sowie auĂereheliche sexuelle Beziehungen zwischen Muslimen, aber auch SchmĂ€hung des Korans und öffentlicher Abfall vom Islam sowie HomosexualitĂ€t. Der Sultan des Landes Ă€uĂerte dazu: âBrunei als ein von Allah gesegnetes Land braucht keine Genehmigung von wem auch immer, um den Islam als nationale Religion zu wollen. Genauso wenig fragen wir, wenn wir die Scharia als Grundlage des Rechtes einfĂŒhren. Allah weist uns den richtigen Weg.â Die Strafen wĂŒrden auch Nichtmuslime treffen. Beobachter werten dies als ZugestĂ€ndnis an die islamistischen KrĂ€fte des Landes.
Der Verkauf und der öffentliche Konsum von Alkohol sind verboten. AuslĂ€ndern und Nichtmuslimen ist es erlaubt, 12 Dosen Bier und 2 Flaschen anderen Alkohols (beispielsweise Wein oder Spirituosen, es wird nicht nach Alkoholgehalt unterschieden) in das Land einzufĂŒhren. Diese Regelung galt pro Einreise in das Land, allerdings ist seit 2007 eine erneute Einfuhr frĂŒhestens 48 Stunden nach der letzten Einreise erlaubt. Nach der EinfĂŒhrung dieser Regelung Anfang der 1990er Jahre wurden Alkohol vertreibende GaststĂ€tten und Nachtclubs geschlossen, in touristischen Hotels wird Alkohol jedoch weiterhin ausgeschenkt.
Religionsfreiheit ist durch die Verfassung garantiert, andere Gesetze und Verordnungen schrÀnken dieses Recht jedoch wirksam ein. So ist AnhÀngern nicht-islamischer Religionen die Verbreitung des eigenen Glaubens verboten. Die Einfuhr von nicht-islamischen Texten wie Bibeln und bestimmtem islamischem Lehrmaterial ist zollrechtlich eingeschrÀnkt. Zudem darf Weihnachten nicht öffentlich gefeiert und ein anderer Glaube in Schulen nicht unterrichtet werden. Eine Heirat zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen ist verboten.
2014 wurde die erste Phase des Bestrafungskatalogs gemÀà der Scharia eingefĂŒhrt. Sie sieht die Todesstrafe fĂŒr bestimmte Vergehen sowie PrĂŒgelstrafe und Amputationen vor. Im MĂ€rz 2019 wurde eine weitere VerschĂ€rfung bestĂ€tigt. Damit ist auch die Todesstrafe bei HomosexualitĂ€t möglich. Homosexuelle sollen hierbei unter Berufung auf das islamische Recht zu Tode gesteinigt werden.
Brunei ist ein aktives Mitglied der sĂŒdostasiatischen Staatengemeinschaft ASEAN. Das Sultanat ist inzwischen Mitglied in rund 40 internationalen Organisationen, neben den Vereinten Nationen, zum Beispiel in der Organisation fĂŒr Islamische Zusammenarbeit (OIC), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der UNESCO, der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) und der Bewegung der Blockfreien Staaten (NAM). Weitere AntrĂ€ge auf Mitgliedschaften in internationalen Organisationen sind gestellt. Dies und die enge Sicherheitszusammenarbeit mit Singapur sind Teil der MaĂnahmen, mit denen Brunei seine SouverĂ€nitĂ€t sicherstellt.
Der Organisation erdölexportierender LĂ€nder ist Brunei nicht beigetreten. Zu den Monarchien des Nahen Ostens unterhĂ€lt Brunei gleichwohl engste Beziehungen, wegen der heiligen StĂ€tten vor allem zu Saudi-Arabien. Das Land pflegt traditionell enge Beziehungen zur ehemaligen Protektoratsmacht GroĂbritannien. Es unterhĂ€lt gute Beziehungen zu den USA, den Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union, zu Australien und Neuseeland sowie zu Russland. Intensiver wurde in jĂŒngster Zeit nicht nur das VerhĂ€ltnis zur Volksrepublik China, sondern auch zu Japan und Korea. Brunei achtet gleichwohl darauf, dass insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht das VerhĂ€ltnis zu allen ostasiatischen Partnern ausgewogen bleibt.
Indien und Thailand nehmen gegenwĂ€rtig jeweils rund 20 % der bruneiischen Ălproduktion von 120 000 Barrel pro Tag ab. Auf der Basis langfristiger VertrĂ€ge nimmt Japan zurzeit rund 75 % der bruneiischen LNG-Produktion ab. China wirbt in jĂŒngster Zeit intensiv um das Sultanat und ist inzwischen mit annĂ€hernd 30 Unternehmen im Sultanat prĂ€sent. Schwerpunkte sind der Ausbau der Infrastruktur, Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion. Brunei ist an einem Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen mit Peking interessiert und verfolgt daher eine Politik der MĂ€Ăigung, der Einbeziehung und des Entgegenkommens. BezĂŒglich der Unstimmigkeiten einiger ASEAN-Partner mit China im SĂŒdchinesischen Meer nimmt Brunei eine pragmatische, vermittelnde Position ein.
Fundament der AuĂenpolitik Bruneis sind Prinzipien wie âNicht-Einmischungâ und âKonsensâ â letzteres gilt vor allem fĂŒr die multilaterale Arbeit des Sultanats. Neben der ASEAN-Gemeinschaft ist daher der wichtigste auĂenpolitische Bezugsrahmen die Zusammenarbeit im Kreis der Bewegung der Blockfreien Staaten.
Ăl- und Gasreichtum sowie hohe RĂŒckflĂŒsse aus Auslandsinvestitionen durch den von der âBrunei Investment Agencyâ (BIA) verwalteten Staatsfonds verschaffen dem Land trotz seiner geringen GröĂe beachtlichen Reichtum und politische Einflussmöglichkeiten.
Die Grenzstreitigkeiten mit Malaysia wurden im Jahre 2009 beigelegt.
Brunei kann sich dank seiner Rohstoffvorkommen einen relativ kostspieligen Sicherheitsapparat leisten. Das Land verfĂŒgt mit den StreitkrĂ€ften, der paramilitĂ€rischen Gurkha Reserve Unit und der Polizei, die auch paramilitĂ€rische Einheiten umfasst, ĂŒber drei Dienste zum Zwecke der Sicherheit. Insgesamt gab Brunei in den letzten Jahren durchschnittlich etwa 15 % seines Staatshaushaltes fĂŒr die Sicherheit aus; in SĂŒdostasien hat nur Singapur höhere Pro-Kopf-Sicherheitsausgaben als Brunei. Insgesamt sind 11.400 Personen direkt in einem der Sicherheitsdienste tĂ€tig.
Das MilitĂ€r Bruneis bestand im Jahre 2013 aus etwa 7000 Soldaten und Offizieren. Soldaten dĂŒrfen ausschlieĂlich ethnische Malaien sein. WĂ€hrend die Personalkosten etwa 60 Prozent des Budgets fĂŒr das MilitĂ€r ausmachen, investiert Brunei auch in hochentwickelte Waffensysteme. Der Anteil der MilitĂ€rausgaben schwankte in den letzten Jahren zwischen 6 Prozent und 2,5 Prozent, wobei die Schwankung nicht aus den Ausgaben, sondern aus den Erlösen fĂŒr Ăl und Gas stammten. Die Aufgabe des MilitĂ€rs besteht in der Verteidigung des Landes vor Angriffen von auĂen, in der UnterstĂŒtzung der zivilen Behörden im Katastrophenfall und in der Aufrechterhaltung der Ordnung im Inneren. Das bruneiische MilitĂ€r nahm in den letzten beiden Jahrzehnten an mehreren UN-Missionen teil und unterhĂ€lt eine enge Zusammenarbeit mit dem singapurischen MilitĂ€r.
Die Gurkha Reserve Unit dient mit 500 bis 2000 Mann zum Schutz des Seria-Ălfeldes, von öffentlichen Einrichtungen und als Leibwache fĂŒr den Sultan. Sie ist das GegenstĂŒck zur Armee fĂŒr den Fall, dass die Armee sich nicht loyal gegenĂŒber dem Sultan verhĂ€lt, und sie ist fĂŒr eventuell notwendige Repression von Regimegegnern zustĂ€ndig. Zu den Aufgaben der Polizei gehört unter anderem die Abwehr terroristischer Gefahren, sie hat jedoch auch die Möglichkeit, Kritiker ohne Anklage in Gewahrsam zu nehmen. Die KriminalitĂ€t ist gering, weshalb Gewalt oder Repression der etwa 4400 Polizisten gegen die Bevölkerung selten ist.
Brunei gliedert sich in vier Distrikte (malaiisch daerah) und Stadtbereiche, die wiederum in Bezirke (malaiisch mukim), Dörfer (malaiisch kampong) und Orte mit LanghÀusern untergliedert sind. Mit Stand MÀrz 2019 hat Brunei vier Distrikte und 39 Bezirke.
Die Vorsteher der Dörfer, Langhaussiedlungen und Bezirke werden von den lokalen Bevölkerungen gewĂ€hlt; Kandidaten mĂŒssen jedoch von der Regierung genehmigt werden. Sie unterstehen dem Innenministerium, das ihnen gegenĂŒber weisungsbefugt ist. Ihre Funktion besteht primĂ€r hdarin, zwischen Regierung und Bevölkerung zu vermitteln.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) fĂŒr 2023 wird auf 15 Milliarden US-Dollar geschĂ€tzt. In KaufkraftparitĂ€t betrĂ€gt das BIP 39 Milliarden US-Dollar oder 86.867 US-Dollar je Einwohner. In der Rangliste der LĂ€nder nach ihrem BIP pro Kopf liegt Brunei damit auf Platz 8 und auf Platz 2 in SĂŒdostasien hinter Singapur.
Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen zĂ€hlt Brunei zu den LĂ€ndern mit sehr hoher menschlicher Entwicklung. Der Energiesektor, der gröĂte Sektor des Landes, trug 2022 zu 64,7 % zum BIP bei.
Die Wirtschaft Bruneis wĂ€chst im regionalen Vergleich stark unterdurchschnittlich und schrumpft gegenwĂ€rtig im dritten Jahr in Folge. Die Wachstumsrate betrug 2015 real â0,6 Prozent. Es gibt weiterhin bĂŒrokratische Hindernisse bei der Suche nach Wachstumschancen auĂerhalb des Energiesektors. Hinzu kommt eine wachsende Arbeitslosigkeit, die in neueren amtlichen Statistiken mit rund 9 Prozent ausgewiesen wird. Dazu kommt weiter steigende Jugendarbeitslosigkeit und eine verdeckte Arbeitslosigkeit durch ĂberbeschĂ€ftigung im öffentlichen Dienst.
Am 28. Januar 2016 legte die EuropĂ€ische Kommission ein MaĂnahmenpaket zur BekĂ€mpfung von Steuerflucht vor, bei dem unter anderem Brunei auf der schwarzen Liste der Steueroasen auftaucht.
Im Global Competitiveness Index, der die WettbewerbsfĂ€higkeit eines Landes misst, belegt Brunei Platz 46 von 137 LĂ€ndern (Stand 2017â2018). Der Index fĂŒr wirtschaftliche Freiheit 2024 des Landes war der 43 höchste von 176 LĂ€ndern.
Bruneis Wirtschaft profitiert von enormen Erdgasfeldern und Erdölvorkommen, die dem Staat eines der höchsten Prokopfeinkommen von SĂŒdostasien verschafften. 2005 betrug das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf etwa 16.000 US-Dollar, bei einem Anteil von Ăl- und Gasförderung von 55,9 Prozent. 2010 betrug das BIP pro Kopf bereits ĂŒber 31.000 US-Dollar. Die ersten Ălfelder wurden 1929 bei Seria entdeckt. In den 1950er Jahren wurden auch die Offshore-Vorkommen erschlossen. Die Förderung liegt in den HĂ€nden der Firma Brunei Shell Petroleum, an der die Regierung mit 50 % beteiligt ist. Das Rohöl wird ĂŒberwiegend nach Japan, SĂŒdkorea, Taiwan und in die Vereinigten Staaten exportiert. Erdgas wird in einer der weltweit gröĂten Anlagen in Lumut verflĂŒssigt und nach Japan verkauft.
Die Lebensmittel fĂŒr die Bevölkerung werden zu ungefĂ€hr 80 Prozent importiert, es gibt aber Bestrebungen, auf dem Gebiet der Landwirtschaft eine Selbstversorgung zu erreichen. Die einheimische Landwirtschaft produziert Reis, Obst und GemĂŒse. Von geringer wirtschaftlicher Bedeutung sind die Produktion von Kautschuk sowie die Gewinnung und Verarbeitung von Pfeffer und TierhĂ€uten.
Die WÀhrung von Brunei ist der Brunei-Dollar mit 100 Cent. Sein Wechselkurs ist im VerhÀltnis zum Singapur-Dollar auf 1:1 eingefroren. In Brunei sind die Banknoten beider LÀnder als Zahlungsmittel anerkannt und werden in GeschÀften auch akzeptiert.
Seit 2006 besteht unter dem Namen P4 Agreement eine Freihandelszone zwischen Brunei, Chile, Neuseeland und Singapur. Zudem ist das Land Mitglied in der ASEAN-Freihandelszone.
Der Staatshaushalt umfasste 2016 Ausgaben von umgerechnet 4,61 Milliarden US-Dollar, dem standen Einnahmen von umgerechnet 2,95 Milliarden US-Dollar gegenĂŒber. Daraus ergibt sich ein Haushaltsdefizit in Höhe von 10,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
In Brunei gibt es keine Staatsverschuldung. Der Staatshaushalt speist sich â je nach Weltmarktpreisen fĂŒr Ăl und Gas â zu 70 bis 93 Prozent aus den Einnahmen des Ăl- und GasgeschĂ€ftes. Die staatlichen Reserven werden von der Brunei Investment Agency, die dem Finanzministerium zugeordnet ist, verwaltet.
2006 betrug der Anteil der Staatsausgaben (in % des BIP) folgender Bereiche:
Die wirtschaftlichen AktivitĂ€ten des bruneiischen Herrscherhauses sind nicht Teil des Staatshaushaltes. Diese AktivitĂ€ten sind absolut intransparent und von AuĂenstehenden nicht einsehbar. Ăber diese AktivitĂ€ten liegen keinerlei Daten vor.
Die Einnahmen aus dem Erdöl- und Erdgasverkauf erlauben es Brunei, auf eine Besteuerung seiner BĂŒrger weitgehend zu verzichten. DarĂŒber hinaus stehen das Bildungs- und Gesundheitssystem kostenlos zur VerfĂŒgung. Die Regierung vergibt Hochschulstipendien, unterhĂ€lt einen groĂen öffentlichen Sektor und Staatsunternehmen, die attraktive GehĂ€lter bezahlen, und subventioniert Treibstoff, Wohnraum und Nahrungsmittel. Damit erkauft sich das Herrscherhaus die LoyalitĂ€t seiner BĂŒrger und verhindert, dass Forderungen nach politischen Ănderungen oder ein Wunsch nach Mitsprache aufkommen.
Das Verkehrsnetz umfasst 2819 Kilometer StraĂen und 13 Kilometer Eisenbahn. Die bedeutendsten HĂ€fen sind Bandar Seri Begawan, Kuala Belait und Muara.
Brunei hat eine eigene Fluggesellschaft, die Royal Brunei Airlines. Der Flughafen Brunei International befindet sich im Nordosten des Sultanats im Muara-Distrikt.
In der Feuerwehr in Brunei waren im Jahr 2019 landesweit 987 Berufs- und 1695 freiwillige Feuerwehrleute organisiert, die in 16 Feuerwachen und FeuerwehrhÀusern, in denen acht Löschfahrzeuge und 18 Drehleitern bzw. Teleskopmasten bereitstehen, tÀtig sind. Die bruneiischen Feuerwehren wurden im selben Jahr zu 2053 BrandeinsÀtzen alarmiert. Hierbei wurden eine tote Person von den Feuerwehren geborgen und sechs Verletzte gerettet. Die nationale Feuerwehrorganisation Jabatan Bomba dan Penyelamat des Innenministeriums reprÀsentiert die bruneiische Feuerwehr mit ihren Feuerwehrangehörigen.
Das Recht auf freie Information und MeinungsĂ€uĂerung unterliegt in Brunei starken EinschrĂ€nkungen. Es mĂŒssen sich alle Medien registrieren lassen. Alle Zeitungen und Zeitschriften benötigen eine Lizenz des Innenministeriums, die jĂ€hrlich erneuert werden muss. Zwei der drei bruneiischen Zeitungen sind im Besitz des Sultans.
Das staatliche Hörfunk- und Fernsehprogramm wird von Radio Television Brunei produziert. Zudem gibt es mit KRISTALfm einen privaten Radiosender. In Brunei werden drei Zeitungen herausgegeben:
Bis 2016 gab es mit The Brunei Times eine weitere englischsprachige Tageszeitung.
Brudirect.com ist das gröĂte Online-Nachrichtenportal fĂŒr Brunei.
Brunei Press Sdn Bhd ist ein Privatunternehmen im Besitz des Sultans.
Im Jahr 2021 nutzten 98,1 Prozent der Einwohner Bruneis das Internet.
Abk | Name | O |
---|---|---|
BN.BE | Belait | |
BN.BM | Brunei and Muara | |
BN.TE | Temburong | |
BN.TU | Tutong |